Deutscher Presserat häufig mit Trennungsgebot befasst
Der Deutsche Presserat blickte Anfang November in Berlin auf eine erfolgreiche Bilanz seiner Arbeit des Vorjahres und des laufenden Jahres zurück. Ab Januar 2009 wird er auch für Onlineangebote zuständig sein. Noch im Dezember wurden Ergänzungen des Pressekodex verabschiedet. Bis Mitte des kommenden Jahres ist der Umzug von Bonn nach Berlin geplant.
Künftig wird sich der Deutsche Presserat auch mit journalistisch-redaktionellen Seiten der elektronischen Presse befassen. Auch kurze journalistische Ton- und Filmbeiträge beispielsweise auf Internetseiten von Zeitungen sowie andere Telemedien, soweit sie nicht als Rundfunk einzustufen sind, können der publizistischen Selbstkontrolle unterzogen werden. Das entsprechende Medium muss nicht einem der vier Trägervereine des Presserates angehören. Generelle Voraussetzung ist das Bekenntnis zum Pressekodex. „Der bestehende Pressekodex gilt grundsätzlich auch für Online-Angebote“, erklärte dazu Sprecher Manfred Protze auf der Jahrespressekonferenz des Deutschen Presserates (s. auch M 4/2008).
Das für den Kodex zuständige Plenum hat am 3. Dezember Änderungen verabschiedet, die die Veröffentlichung von Rügen des Presserats gegen Online-Veröffentlichungen betreffen. Presseverlage, die bereits die Selbstverpflichtungserklärung unterzeichnet haben, erhalten eine erweiterte Fassung verbunden mit dem Aufruf, sich auch der Selbstregulierung im Bereich der elektronischen Presse anzuschließen. Verlage, von denen noch keine Selbstverpflichtungserklärung vorliegt, werden aufgefordert, eine erweiterte Erklärung zu unterschreiben. Die Änderungen in Ziffer 16 des Pressekodex sowie in der Beschwerdeordnung und Satzung sind auf der Homepage des Presserats unter www.presserat.de einzusehen.
Immer mehr an Bedeutung gewonnen hat in den letzten Jahren die Spruchpraxis des Deutschen Presserats zur Trennung von redaktionellen Angeboten und Werbung (Ziffer 7 Pressekodex). Das habe sich nicht zuletzt in der erheblich gestiegenen Anzahl von Beschwerden über eine mögliche Verletzung des Trennungsgrundsatzes gezeigt, hieß es in der Bilanz. Es gebe Unsicherheiten in den Redaktionen wie mit der Trennung umgegangen werden solle, so Manfred Protze. Dabei würden Fragen aufgeworfen: Wie muss Werbung kenntlich gemacht werden? Was ist bei der Berichterstattung über Unternehmen und Produkte zu berücksichtigen? Dürfen Adressen genannt werden? Mit einem Praxis-Leitfaden zum Trennungsgebot will der Presserat Antworten auf diese Fragen geben. Darin werden Beispiele zu einzelnen Fallgruppen dokumentiert und die Kriterien der Spruchpraxis erläutert. Der Leitfaden soll voraussichtlich im Frühjahr 2009 erscheinen.
Insgesamt gingen im vorigen Jahr 735 Eingaben beim Presserat ein, von denen 328 als Beschwerden in den Beschwerdeausschüssen behandelt wurden. Für das Jahr 2008 waren es 620 bis Anfang November. 14 Rügen wurden bislang 2008 ausgesprochen. Im gesamten Vorjahr waren es 35. Bezüglich der Einwände des Axel Springer Verlags gegen Beschwerden von Bildblog hatte der Presserat im März dieses Jahres in einer Plenumsdebatte mehrheitlich keine Anhaltspunkte für einen Missbrauch des Beschwerderechts festgestellt. Bildblog hatte seit 2006 insgesamt zwölf Beschwerden beim Presserat eingereicht, bei denen es sich nach Auffassung des Plenums in allen Fällen um medienethische Anliegen handelte, mit denen sich der Presserat nach eigener Aufgabenstellung zu befassen hat. Der Axel Springer Verlag hatte moniert, dass Bildblog ein kommerziell betriebenes journalistisches Produkt sei und die Beschwerden keine ethischen Ziele verfolgten.
Seit 2001 hat der Presserat zusätzlich zu seinen bisherigen Aufgaben die freiwillige Selbstkontrolle für den Bereich des Datenschutzes in Redaktionen übernommen. Darüber veröffentlichte der Deutsche Presserat nunmehr seinen dritten Tätigkeitsbericht. Darin werden die in den vergangenen zwei Jahren (2006 und 2007) behandelten Beschwerden zum Redaktionsdatenschutz dokumentiert. Außerdem enthält der alle zwei Jahre erstellte Bericht eine Liste aller Verlage, die sich der Freiwilligen Selbstkontrolle bislang angeschlossen haben, Gesetzestexte, die Selbstverpflichtungserklärung und den Pressekodex.
Er steht im Internet als Download: www.presserat.de/Redaktionsdatenschutz. Die gedruckte Fassung ist für 7,50 Euro zzgl. Versandkosten in der Geschäftsstelle des Presserats erhältlich.