Online im Visier

Gespräch mit Ulrike Maercks-Franzen, dju-Bundesgeschäftsführerin und Vorsitzende des Trägervereins des Deutschen Presserates

M | Die ethischen Leitlinien des Deutschen Presserates sollen künftig auch ein Qualitätsmaßstab für journalistische Online-Medien sein. Seit mehr als 50 Jahren ist der Deutsche Presserat Ansprechpartner bei Verstößen gegen den Pressekodex in Printmedien. Nachdem immer mehr Zeitungen und Zeitschriften Beiträge eins zu eins ins Netz gestellt haben, behandelte das Selbstkontrollgremium in den letzten Jahren auch Beschwerden solcher textidentischer Print-Internet-Beiträge. Das soll nun ausgeweitet werden. Warum?

ULRIKE MAERCKS-FRANZEN | Vor allem, weil sich die Online-Auftritte derjenigen Medien verändert haben, für die der Presserat auch bisher schon zuständig ist – nach Vereinbarung und eigenem Verständnis. Es war zunehmend weniger nachvollziehbar, dass Beschwerden über Verletzungen des Pressekodex nur bearbeitet werden konnten, wenn es sich um den gleichen Text wie in der Printausgabe handelte, aber sonst unbeachtet bleiben mussten. Auch für ihre Online-Auftritte, die wesentlich vielfältiger geworden sind und mit der Printausgabe oft nur noch den Zeitungsnamen gemeinsam haben, haben die Verlage die redaktionelle Verantwortung. Außerdem gelten auch hier die gleichen Regeln der Pressefreiheit, die zu verteidigen der Presserat angetreten ist. Wir wollen auch auf diejenigen Medien zugehen, deren Verlage nicht in den Trägerorganisationen des Presserats vertreten sind, und mit ihnen über eine Selbstverpflichtung zur Einhaltung des Pressekodex sprechen – wie wir das auch bei den Printmedien getan haben. Wohlgemerkt, es geht nur um journalistisch-redaktionelle Inhalte im Netz und um deren ureigenste Qualitätskontrolle durch Selbstverpflichtung und Selbstregulierung.

M | Muss ein neuer Pressekodex geschrieben werden?

MAERCKS-FRANZEN | Sicher nicht. Die ethischen Regeln des Pressekodex sind klar, nachvollziehbar und gültig – unabhängig von der äußeren Form der Veröffentlichung. Die Ziffern des Pressekodex werden ergänzt durch die Richtlinien, die den Inhalt differenziert erklären, eine Art „Ausführungsbestimmungen“. Hier muss man eventuell um Details erweitern und damit den besonderen Anforderungen und dem schnellen aktuellen Wandel von Online-Veröffentlichungen Rechnung tragen. Ebenso kann man sich vorstellen, dass die Regularien der Beschwerdeordnung, also z.B. wie man sich beim Presserat beschweren kann und wie der Ablauf der Beschwerde sein wird, diesen Erfordernissen angepasst werden. Das Notwendige dazu wird der Presserat tun – für den Text von Kodex und Richtlinien das dafür gewählte Plenum, für die Regularien der dafür zuständige Trägerverein.

M | Wo wird auch künftig die Grenze gezogen? Konsens im Presserat ist doch offenbar, dass Audio- und Videobeiträge nach wie vor keine Berücksichtigung finden?

MAERCKS-FRANZEN | Das ist unter anderem eine offene Definitions- und Regulierungsfrage – je nachdem, ob das als Rundfunk oder Presse gewertet wird, wechselt die Zuständigkeit. Darüber ist noch kein Konsens hergestellt. Auf die Dauer wird sich diese Trennung sicher nicht durchhalten lassen. Ob diese Ton- und Bild-Beiträge im ersten Schritt mit einbezogen werden, kann ich noch nicht sagen, aber prüfen müssen wir das und auch einen Weg dazu finden.

M | Wie ist denn der Zeitplan, ab wann können Beschwerden über Online-Medien bearbeitet werden?

MAERCKS-FRANZEN | Der Trägerverein wird so bald wie möglich wieder tagen, um Satzung und Beschwerdeordnung anzupassen. Das Presserats-Plenum könnte dann im September die entsprechenden inhaltlichen Beschlüsse fassen. Ab dann können die Beschwerden bearbeitet werden. Einen Stichtag oder ähnliches haben wir bislang nicht festgelegt, die Beschwerdeordnung sieht generell vor, dass Beschwerden sich auf Fälle beschränken, deren Veröffentlichung maximal ein Jahr her ist.
Das Gespräch führte Karin Wenk

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