Kleines Lohnplus im Privaten Rundfunk

Manteltarifvertrag bis Ende 2016 verlängert

Mit einem Tarifergebnis endete die vierte Verhandlungsrunde zwischen dem Tarifverband Privater Rundfunk (TPR), dem Deutschen Journalisten Verband (DJV) und ver.di am 26. März 2012 in Mannheim.
Vereinbart wurde, dass der seitens des TPR gekündigte Manteltarifvertrag ohne materielle Veränderungen wieder in Kraft gesetzt wird und frühestens Ende 2016 gekündigt werden kann. Zudem wurde ein neuer Entgelttarifvertrag mit zeitlich befristeten Einstiegsstufen vereinbart, dessen Struktur ebenfalls erstmals Ende 2016 kündbar ist.
Die Tarifentgelte der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Mitgliedsunternehmen des TPR werden ab dem 1. April 2012 um linear 1,5 Prozent erhöht, zudem wurde eine Einmalzahlung in Höhe von 400 Euro bzw. 200 Euro für Volontäre und Auszubildende vereinbart. Die neuen Gehaltssätze gelten bis zum 30. September 2013.
Die Zustimmung der Verhandlungskommissionen von DJV und ver.di für dieses im linearen Bereich nicht wirklich befriedigende Ergebnis erfolgte im Hinblick auf die lange Laufzeit für den Entgeltstrukturvertrag und den Manteltarifvertrag. „Die lange Laufzeit verschafft den Beschäftigten in den Mitgliedsunternehmen langfristige Sicherheit bei ihren Arbeitsbedingungen“, betonte ver.di-Verhandlungsführer Matthias von Fintel. „Die vom TPR insbesondere beim Manteltarifvertrag eingeforderten Verschlechterungen bei Arbeitszeit, Urlaub und Jahresleistung für neue Mitarbeiter sind damit abgewehrt“, unterstrich von Fintel.
Die Einigung steht noch bis Ende April unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch die zuständigen Tarifgremien.

 

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