Freispruch durch Schweizer Militärgericht

ST. GALLEN. Drei Schweizer Journalisten sind am 17. April von einem Militärgericht in St. Gallen vom Vorwurf der Verletzung militärischer Geheimnisse freigesprochen worden. Die Journa­listen der Zeitung SonntagsBlick Sandro Brotz, Beat Jost und Christoph Grenacher waren angeklagt worden, weil sie im Januar 2006 maßgeblich an der Veröffentlichung eines als geheim klassifizierten Dokumentes des Schweizer Nachrichtendienstes beteiligt waren.

Das Fax sollte vom ägyptischen Außenministerium stammen und war vom Schweizer Nachrichtendienst abgefangen worden. Darin sei auf die Existenz illegaler Gefängnisse des US-Geheimdienstes CIA in Osteuropa hingewiesen worden. Die Anklage hatte den Journalisten vorgeworfen, militärische Geheimnisse verletzt zu haben. Sie hätten damit den Nachrichtendienst geschwächt und die Sicherheit der Schweiz gefährdet. Dem folgte das Gericht nicht.
Die Schweizer Gewerkschaft comedia hatte gegen die „inakzeptable Anklage“ gegen Zivilisten vor einem Militärgericht protestiert und nahm nun das Urteil „mit Erleichterung“ auf, heißt es in einer Medienmitteilung. Das Urteil breche mit einer langen Kette von Verfahren gegen Medienschaffende, die sich kritisch über Vorgänge in Regierungskreisen und der Armee ­geäußert hätten. So habe 2003 der Bundeshauskorrespondent Urs Paul Engeler in der Weltwoche den ungefähren Standort eines geheimen Berner Regierungsbunkers erwähnt. Er wurde daraufhin vom Militärgericht zwar freigesprochen, musste aber ein Bußgeld von 400 Franken bezahlen. 2005 wurde der Bundeshauskorrespondent der Basler Zeitung, Niklaus Ramseyer, von Armeechef Christophe Keckeis mit einem Bußgeld von 700 Franken abgestraft, weil er über den Standort eines angeblich geheimen Bunkers der Baselbieter Kantonsregierung berichtete. Der SonntagsBlick-Journalist Alexander Sautter wurde 2006 vom Militärgericht zuerst zu 10 Tagen, dann zu 6 Monaten und schließlich zu 20 Tagen Gefängnis verurteilt, weil er die baulichen Mängel einer Luftwaffen-Kaverne in der Innerschweiz ­publik machte.
Auch die dju in ver.di hatte sich mit den drei SonntagsBlick-Kollegen solidarisch erklärt. „Diese Kollegen gehören nicht vor ein Gericht. Sie haben sich nicht strafbar, sondern verdient gemacht um die Information der Öffentlichkeit. Sie haben die Exis­tenz von geheimen Gefangenentransporten und Geheimgefängnissen der CIA in Europa durch eine eindeutige Quelle dokumentiert“, hieß es in einer Pressemitteilung. „Fragen der Pressefreiheit dürfen in einem demokratischen Rechtsstaat nicht von Sondergerichten – und dazu gehören Militärgerichte – entschieden werden.“

wen 
nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Meta ignoriert Transparenzvorgaben

Leicht wahrnehmbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar: So müssen etwa Social-Media-Plattformen offenlegen, nach welchen Kriterien sie Inhalte auswählen, anzeigen und sortieren. Auch der Einsatz von Algorithmen muss verständlich erklärt werden. Das schreibt der Medienstaatsvertrag vor. Weil Facebook sich nicht daran hielt, griff die Medienaufsicht ein. Doch gegen die Beanstandung klagt der Meta-Konzern. Vor Gericht geht es um grundsätzliche Rechtsfragen.
mehr »

Regierungswechsel ohne Pressefreiheit

Berichten in einem „feindseligen Umfeld“ ist Alltag für die Kolleg*innen in Venezuela, so „Reporter ohne Grenzen“. Das bestätigt auch die Journalistin Ronna Rísquez, die seit mehr als zwanzig Jahren für verschiedene Medien aus Caracas berichtet. Nach den manipulierten Präsidentschaftswahlen vom 28. Juli 2024 habe sich die Situation weiter verschärft, so Rísquez. Sie hat auch deshalb Venezuela vor rund zehn Monaten verlassen – beobachtet genau und will zurück.
mehr »

Shorts sind keine Hosen

Ein Video-Clip zeigt, wie die Entsorgungsbetriebe einer großen Ruhrgebietsstadt Sperrmüll aufladen und entsorgen. Ein anderer befasst sich mit einem Fußballspiel des Regionalligisten Rot-Weiss-Essen. Und dann noch ein Clip, indem eine junge Redakteurin ihren Arbeitsalltag bei der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung (Funke Mediengruppe) in Bochum beschreibt.
mehr »

Das Netz hat ein SLOP-Problem

Künstliche Intelligenz verändert das Internet wie wir es kannten. KI dient als Beschleuniger von immer neuen Inhalten. Nicht immer entstehen auf diese Weise sinnvolle Inhalte. AI Slop, also digitaler Müll, flutet das Netz. Und KI geht nicht mehr weg. Denn KI-Modelle, finden sich inzwischen an allen möglichen und unmöglichen Stellen des privaten und beruflichen Lebens.
mehr »