Zypries’ Generallinie gegen die Urheber

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries will sich offenbar durch eine Generallinie gegen die Interessen der Urheber profilieren.

Außer der „kalten Enteignung“ bei den Urhebervergütungen enthält der Gesetzesentwurf zum „2. Korb“ weitere Verschlechterungen für die Kreativen:

  • Die Schutzvorschrift in § 31 Abs. 4 UrhG, die Vereinbarungen über unbekannte Nutzungsarten unmöglich macht, soll ersatzlos gestrichen werden. Sie hat bisher verhindert, dass Urheber zu einem Buyout auch für solche Nutzungen ihrer Werke gezwungen werden können, die bei Vertragsabschluss noch gar nicht bekannt oder gebräuchlich waren, wie vor 1990 die CD-ROM oder vor 1995 das Internet.
  • Durch eine Übergangsvorschrift (§ 137 l UrhG) sollen diese Rechte sogar rückwirkend ab 1966 an den Verwerter übertragen werden, wenn ihm seinerzeit sämtliche bekannten Nutzungs­arten eingeräumt wurden.
  • Gezahlt werden soll diese Folgevergütung erst ab einem Verkaufspreis von 1.000 Euro (bisher 50 Euro). Damit wird das Gros der Künstler und die durch die Reform erstmals einbezogenen Photographen de facto davon ausgeschlossen.
    Im Gesetzentwurf des Bundesjustizministe­riums von Anfang Januar zur Umsetzung der EU-Richt­linie zur Durchsetzung von Urheberrechten wird der bisherige Schadensersatz festgeschrieben.
  • Der 2002 neu geschaffene § 63a UrhG soll zu Gunsten der Verlage verändert werden, damit sie künftig höhere Ausschüttungen durch die VG Wort erhalten.
    Der Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 25. Januar zur Umsetzung der EU-Richtlinie zum sog. Folgerecht enthält generell nur Verschlechterungen bei der Beteiligung von Künstlern beim Verkauf ihrer Werke durch den Kunsthandel.
  • Urheberrechtsverletzer müssen nur das zahlen, was sie bei rechtmäßiger Nutzung an den Urheber hätten entrichten müssen. Alle Urheberverbände fordern seit Jahren in diesem Fall eine gesetzliche „doppelte Lizenzgebühr“ (wie z.B. in Österreich).
nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Mentale Belastungen im Journalismus

Immer mehr Journalist*innen fühlen sich in ihrem Beruf unwohl. Der Druck ist in den vergangenen Jahren enorm gestiegen. Zum einen werden Menschen, die journalistisch tätig sind, über Hasspostings in den sozialen Medien angefeindet. Zum anderen steigt der interne Druck durch Arbeitsverdichtung und Vorgesetzte. Mit Helpline bietet „Netzwerk Recherche“ seit einigen Jahren ein telefonisches Gesprächsangebot – anonym, vertraulich und kostenlos.
mehr »

Gericht kassiert unfaire Klauseln

Der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) haben in erster Instanz gegen die Süddeutsche Zeitung GmbH. Das Landgericht München untersagte hat Süddeutschen Zeitung GmbH, mehrere Klauseln aus ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen für freie Journalist*innen zu verwenden.
mehr »

No-SLAPP: Wehrhaft gegen Antifeminismus

Das sechste Kapitel des No-SLAPP-Handbuchs beschäftigt sich mit antifeministischen Angiffen. Es baut auf einem Workshop auf, der im September 2025 in Hamburg stattfand und Teil der Veranstaltung „Safer community conference: Übergriffe bei Tanzveranstaltungen rechtssicher besprechbar & Tanzcommunities sicherer machen" war. Das Kapitelenthält zahlreiche Tipps und Hinweise aus der feministischen Zivilgesellschaft, insbesondere von der Meldestelle Antifeminismus der Amadeu Antonio Stiftung.
mehr »

Fairnesspreis für „Im Osten was Neues“

Der Deutsche Fairnesspreis wird jährlich im Rahmen der feierlichen Verleihung des DEUTSCHEN SCHAUSPIELPREISES als Gemeinschaftspreis des BFFS und der ver.di FilmUnion vergeben und prämiert. Das diesjährige Thema des Fairnesspreises lautete „Zusammenleben der Kulturen“. Der Preis wurde am 11. September in Berlin verliehen.
mehr »