Zypries’ Generallinie gegen die Urheber

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries will sich offenbar durch eine Generallinie gegen die Interessen der Urheber profilieren.

Außer der „kalten Enteignung“ bei den Urhebervergütungen enthält der Gesetzesentwurf zum „2. Korb“ weitere Verschlechterungen für die Kreativen:

  • Die Schutzvorschrift in § 31 Abs. 4 UrhG, die Vereinbarungen über unbekannte Nutzungsarten unmöglich macht, soll ersatzlos gestrichen werden. Sie hat bisher verhindert, dass Urheber zu einem Buyout auch für solche Nutzungen ihrer Werke gezwungen werden können, die bei Vertragsabschluss noch gar nicht bekannt oder gebräuchlich waren, wie vor 1990 die CD-ROM oder vor 1995 das Internet.
  • Durch eine Übergangsvorschrift (§ 137 l UrhG) sollen diese Rechte sogar rückwirkend ab 1966 an den Verwerter übertragen werden, wenn ihm seinerzeit sämtliche bekannten Nutzungs­arten eingeräumt wurden.
  • Gezahlt werden soll diese Folgevergütung erst ab einem Verkaufspreis von 1.000 Euro (bisher 50 Euro). Damit wird das Gros der Künstler und die durch die Reform erstmals einbezogenen Photographen de facto davon ausgeschlossen.
    Im Gesetzentwurf des Bundesjustizministe­riums von Anfang Januar zur Umsetzung der EU-Richt­linie zur Durchsetzung von Urheberrechten wird der bisherige Schadensersatz festgeschrieben.
  • Der 2002 neu geschaffene § 63a UrhG soll zu Gunsten der Verlage verändert werden, damit sie künftig höhere Ausschüttungen durch die VG Wort erhalten.
    Der Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 25. Januar zur Umsetzung der EU-Richtlinie zum sog. Folgerecht enthält generell nur Verschlechterungen bei der Beteiligung von Künstlern beim Verkauf ihrer Werke durch den Kunsthandel.
  • Urheberrechtsverletzer müssen nur das zahlen, was sie bei rechtmäßiger Nutzung an den Urheber hätten entrichten müssen. Alle Urheberverbände fordern seit Jahren in diesem Fall eine gesetzliche „doppelte Lizenzgebühr“ (wie z.B. in Österreich).
nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Top Tarifergebnis im Kino

In den Tarifverhandlungen mit der Kino-Kette UCI (United Cinemas International GmbH) wurde am 19. Februar 2024 ein Tarifergebnis erzielt, das an vielen Stellen die ver.di-Forderungen erreicht, so auch den Einstiegslohn von 14 Euro. In der anschließenden Befragung der Mitglieder bis zum 4. März gab es keinerlei Ablehnung. Somit beschloss auch die ver.di-Tarifkommission einstimmig die Annahme des Tarifergebnisses.
mehr »

Einschüchterungsversuche der Hohenzollern

Eine Studie der Universität Leipzig hat am Beispiel der deutschen Adelsfamilie Hohenzollern untersucht, wie kritische Berichterstattung und Forschung durch gezielte Anwaltsstrategien beeinflusst oder behindert werden sollen. Die Kommunikationswissenschaftler*innen haben dabei die Wirkung von SLAPPs (Strategic Lawsuits Against Public Participation) aus Sicht der Betroffenen nachvollzogen. Verunsicherung und Einschränkung der Arbeitsfähigkeit sind direkte Folgen bei ihnen.
mehr »

Honoraruntergrenzen bei der Kulturförderung

Claudia Roth will ein Versprechen einlösen und Mindeststandards für Honorare von Freien bei der Kulturförderung des Bundes sichern. Laut Ampel-Koalitionsvertrag von 2021 sollten öffentliche Gelder für die Kultur an faire Vergütung gekoppelt sein. Nun, so die Kulturstaatsministerin, werden „für den Kernbereich der Bundeskulturförderung“ Mindesthonorare für Künstler*innen und Kreative eingeführt.
mehr »

Verwaltungsräte treten aus dem Schatten

Die Verwaltungsräte der Öffentlich-rechtlichen Sender sind mächtig. Sie überwachen und kontrollieren die Geschäftsführung des Intendanten oder der Intendantin, soweit es nicht um die inhaltliche Gestaltung des Programms geht. Außerdem legen sie den Haushaltsplan und den Jahresabschluss fest, kontrollieren die Beteiligung an Unternehmen und vieles mehr. Ihre Beschlüsse fassen sie nicht öffentlich.
mehr »