Gerichte bestätigen Urhebervergütungen

In mehreren Entscheidungen haben Oberlandesgerichte im Jahre 2005 die Vergütungspflicht von Geräten mit denen urheberrechtlich geschützte Werke kopiert werden können, bestätigt.

Zuletzt das OLG München am 15. Dezember im Prozess der Verwertungsgesellschaft Wort gegen Fujitsu Siemens Computers für Personal Computer: Danach ist pro PC eine Vergütungspauschale in Höhe von 12 Euro zu zahlen. Diese Pauschale wird beim Kauf des Gerätes zusammen mit dem Gerätepreis erhoben. Sie ist von den Geräteherstellern oder Importeuren an die VG Wort abzuführen. Bereits im Juli 2005 hatte das OLG Stuttgart entschieden, dass für Multifunktionsgeräte die im Urheberrechtsgesetz festgelegte Vergütung für Kopiergeräte gezahlt werden muss. Diese beginnt bei 38,35 Euro und ist je nach Leistungsumfang gestaffelt. Geklagt hat­te die VG Wort gegen Hewlett-Packard. Vor dem selben Gericht und ebenfalls gegen Hewlett-Packard hatte die VG Wort im Mai 2005 eine Vergütungspflicht für Drucker und Plotter erwirkt. Allerdings werden die Unternehmen ge­gen alle OLG-Urteile Revision vor dem Bundesgerichtshof einlegen.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Inhalte brauchen Moderation

Theresa Lehmann ist Tiktok-Expertin bei der Amadeu Antonio Stiftung. Sie leitete das Modellprojekt pre:bunk, das zum Ziel hatte, Jugendliche mit Videoformaten zu Desinformation auf TikTok zu sensibilisieren. Mit M sprach sie über Regulierung, Verbote und Gefahren von Social Media.
mehr »

Die Newsfluencer kommen

In Deutschland vertraut eine Mehrheit der Menschen beim Nachrichtenkonsum in der digitalen Welt noch immer mehrheitlich auf klassische Medien. Das ist eine Erkenntnis aus einer im Oktober 2025 veröffentlichten Studie des Reuters Institute. Die britische Denkfabrik wollte herausbekommen, wie Menschen sich im Netz informieren. Dafür sind Personen in 24 Ländern befragt worden.
mehr »

Fakten, Fame und Follower

Im Netz dominiert mittlerweile der Content, den kommerzielle BigTech-Plattformen pushen. Er ist nicht mehr gebunden an eine „öffentliche Aufgabe“ von Journalismus, nämlich durch Information und Fakten zur Selbstverständigung der Gesellschaft beizutragen.
mehr »

BVerfG stärkt Rundfunkfreiheit

Eine Hausdurchsuchung im Jahr 2022 bei einem Redakteur des freien Radios Radio Dreyeckland in Freiburg verstieß gegen die Pressefreiheit und war verfassungswidrig, entschied jetzt das Bundesverfassungsgericht (BVerfG). Damit kippt das höchste Gericht eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart.
mehr »