In mehreren Entscheidungen haben Oberlandesgerichte im Jahre 2005 die Vergütungspflicht von Geräten mit denen urheberrechtlich geschützte Werke kopiert werden können, bestätigt.
Zuletzt das OLG München am 15. Dezember im Prozess der Verwertungsgesellschaft Wort gegen Fujitsu Siemens Computers für Personal Computer: Danach ist pro PC eine Vergütungspauschale in Höhe von 12 Euro zu zahlen. Diese Pauschale wird beim Kauf des Gerätes zusammen mit dem Gerätepreis erhoben. Sie ist von den Geräteherstellern oder Importeuren an die VG Wort abzuführen. Bereits im Juli 2005 hatte das OLG Stuttgart entschieden, dass für Multifunktionsgeräte die im Urheberrechtsgesetz festgelegte Vergütung für Kopiergeräte gezahlt werden muss. Diese beginnt bei 38,35 Euro und ist je nach Leistungsumfang gestaffelt. Geklagt hatte die VG Wort gegen Hewlett-Packard. Vor dem selben Gericht und ebenfalls gegen Hewlett-Packard hatte die VG Wort im Mai 2005 eine Vergütungspflicht für Drucker und Plotter erwirkt. Allerdings werden die Unternehmen gegen alle OLG-Urteile Revision vor dem Bundesgerichtshof einlegen.