Künstlernamen wieder im Ausweis

Künstlernamen können wieder in die Personaldokumente eingetragen werden. Das ist mit der Verabschiedung des neuen Personalausweisgesetzes (Drs. 16/10489) Ende 2008 im Bundestag wieder möglich geworden.

Die dju in ver.di und die ver.di-Kunstfachgruppen hatten sich nachdrücklich für die Wiedereinführung dieser gesetzlich verankerten Möglichkeit eingesetzt, die vor knapp einem Jahr bei einer Gesetzesnovellierung zur „Verwaltungsvereinfachung“ gestrichen worden war. Ver.di wertet diese Entscheidung als wichtigen Erfolg. Viele JournalistInnen und KünstlerInnen sind in ihrer täglichen Arbeit auf das Führen und auf den Nachweis ihres Künstlernamens angewiesen.

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Stine Eckert forscht zu Geschlechterkonstruktionen in den Medien am Institut für Kommunikationswissenschaft an der Wayne State University in Detroit. Ihr Buch „We can do better“ versammelt  „feministische Manifeste für Medien und Kommunikation“. Mit Ulrike Wagener sprach sie für M über die Verbindung zwischen Universitäten und Aktivismus und die Frage, wo Medien und Medienschaffende etwas verändern können.
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