Künstlernamen können wieder in die Personaldokumente eingetragen werden. Das ist mit der Verabschiedung des neuen Personalausweisgesetzes (Drs. 16/10489) Ende 2008 im Bundestag wieder möglich geworden.
Die dju in ver.di und die ver.di-Kunstfachgruppen hatten sich nachdrücklich für die Wiedereinführung dieser gesetzlich verankerten Möglichkeit eingesetzt, die vor knapp einem Jahr bei einer Gesetzesnovellierung zur „Verwaltungsvereinfachung“ gestrichen worden war. Ver.di wertet diese Entscheidung als wichtigen Erfolg. Viele JournalistInnen und KünstlerInnen sind in ihrer täglichen Arbeit auf das Führen und auf den Nachweis ihres Künstlernamens angewiesen.