1,85 Prozent mehr Gehalt und Honorar – Befristete Sonderregelung für die neuen Bundesländer
In der dritten Verhandlungsrunde haben die Tarifvertragsparteien der Zeitungsbranche am 4. Dezember 1996 in Düsseldorf einen neuen Gehaltstarifvertrag für die Redakteurinnen und Redakteure an Tageszeitungen abgeschlossen.
IG Medien und Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger vereinbarten eine Erhöhung der Gehälter um 1,85 Prozent. Für die 13000 Redakteure und 2000 Volontäre in den alten Bundesländern tritt die Erhöhung zum 1. Dezember 1996 in Kraft. Zusätzlich erhalten Redakteurinnen und Redakteure mit dem Januargehalt eine Einmalzahlung von 200 DM, Volontärinnen und Volontäre 100 DM. Für die 3000 Kolleginnen und Kollegen in den neuen Bundesländern konnte eine Abkopplung verhindert werden. Die Erhöhung um 1,85 Prozent wird allerdings erst am 1. Juli 1997 wirksam. Der Tarifvertrag tritt rückwirkend zum 1. August in Kraft und hat eine Laufzeit von 12 Monaten bis zum 31. 7. 1997.Die Tarifvertragsparteien vereinbarten außerdem, daß zur Arbeitsplatzsicherung in den verbandsgebundenen Verlagen in den neuen Bundesländern betriebliche Sonderregelungen vereinbart werden können. Bei Vorliegen einer wirtschaftlichen Notlage kann in einer freiwilligen Betriebsvereinbarung die Reduzierung des Urlaubsgeldes oder der Jahresleistung vereinbart werden. Während solcher bis Ende 1997 befristeten Vereinbarungen sind betriebsbedingte Kündigungen ausgeschlossen. Die Gewerkschaften müsen zu den Verhandlungen hinzugezogen werden, wenn die Betriebsräte dies verlangen.
Gerd Nies, stellvertretender IG-Medien-Vorsitzender und Verhandlungsführer der Gewerkschaft, wertet den Abschluß insgesamt positiv, da trotz immensem Druck der Arbeitgeber ein Abschluß erzielt worden sei, der eine dauerhafte Abkopplung der neuen Bundesländer verhindert habe. Auch das Verlangen der Arbeitgeber, die Redakteurinnen und Redakteure der Gruppe III ab dem 11. Berufsjahr in Ost und West von einer Gehaltserhöhung völlig auszunehmen, konnte abgewehrt werden.Eine Einigung erzielten IG Medien und BDZV auch über einen neuen Tarifvertrag für die freien Journalistinnen und Journalisten. Die Text- und Fotohonorare werden um 1,85 Prozent erhöht. Die Tarifvertragsparteien vereinbarten die Aufnahme weiterer Gespräche, um strittige Fragen, insbesondere im Bereich der digitalen Fotografie, zu klären. Hier steht die IG Medien auf dem Standpunkt, daß die von einigen Verlagen vorgenommenen Honorarabzüge bei Digitalfotos gegen den Tarifvertrag verstoßen.