Zeitungsverleger kündigen den Tarifvertrag über die Altersversorgung
Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) hat nach dem Manteltarifvertrag auch den Tarifvertrag über die Altersversorgung aufgekündigt. Er hat damit seine Drohung wahrgemacht, alle zugunsten der Redakteurinnen und Redakteure abgeschlossenen Tarifregelungen zur Disposition zu stellen.
Für die Öffentlichkeit hat der BDZV die Kündigung damit begründet, 1998 müsse der Tarifvertrag ohnehin wegen der sogenannten Ausfinanzierung der Versorgungskasse geändert werden. Die Versorgungskasse ist neben dem Versorgungswerk Teil der Presseversorgung. Die Ausfinanzierung ist aber keineswegs ein Automatismus, der zur Einstellung der Verlegerzahlungen führen muß. Ausfinanzierung heißt lediglich, daß genügend Mittel vorhanden sind, um die bestehenden Rentenansprüche aus früheren Zeiten zu decken. Was danach geschehen soll, steht jetzt schon im Tarifvertrag: Die Zahlungen sollen künftig in das Versorgungswerk erfolgen. Eine Kündigung macht also nur dann Sinn, wenn die Verleger die Beiträge einsparen wollen.
Verluste bis zu 150000 DM
Wenn die Zahlung der Verleger in die Versorgungskasse in Höhe von 2,5 Prozent der Redakteursgehälter ersatzlos wegfällt, sind alle Kolleginnen und Kollegen betroffen. Für eine heute 30jährige Redakteurin würde dies bis zum Ende des Arbeitslebens einen Verlust von rund 150000 DM an Beiträgen und Zinsen bedeuten – zusätzlich zu den Verschlechterungen bei der gesetzlichen Rentenversicherung. Übrig bliebe dann nur noch das Versorgungswerk, in das derzeit Redakteure und Verleger jeweils 2,5 Prozent einzahlen.
Mißbrauch der Altersversorgung als Verhandlungsmasse
Mit der Kündigung des Altersversorgungstarifvertrags hat der BDZV auch das letzte sozialpartnerschaftliche Element aus seinem Instrumentarium gestrichen. Die bislang gemeinsam vorangetriebene und verwaltete zusätzliche Altersversorgung soll als Verhandlungsmasse für die Auseinandersetzung über den ebenfalls von den Verlegern gekündigten Manteltarifvertrag mißbraucht werden.
Schlimmer noch: Der BDZV will kassieren, was ihm nicht zusteht. Bereits 1970 haben die Kolleginnen und Kollegen zugunsten der Versorgungskasse auf einen Prozentpunkt ihrer Gehaltserhöhungen verzichtet. Die Empörung der Redakteurinnen und Redakteure über den verlegerischen Taschenspielertrick zur Aushebelung der Versorgungskasse ist schon allein deshalb verständlich.