2,0 Prozent mehr Geld ab 1. Februar beim Privatfunk – Verrechnungsverbot bleibt bestehen
Die Gewerkschaften IG Medien, DAG und DJV haben sich am 17. Dezember 1997 in Köln in der zweiten Verhandlungsrunde mit dem Tarifverband Privater Rundfunk (TPR) über einen neuen Entgelttarifvertrag geeinigt. Nach einem „Nullmonat“ im Januar 1997 werden die Gehälter ab 1. Februar 1998 linear um 2,0 Prozent erhöht. Der bisherige Tarifvertrag endet am 31. Dezember diesen Jahres.
Das bisherige Verrechnungsverbot von Tariferhöhungen mit übertariflichen Leistungen für Arbeitsverträge, die vor dem 1. Oktober 1993 abgeschlossen worden sind, gilt unverändert fort.
Keinen Erfolg erzielten die Gewerkschaften bei dem Versuch, einen Einstig in eine Berufsjahreregelung zu erreichen. Dies wurde vom TPR ebenso kategorisch abgelehnt, wie alle Überlegungen nach einer tarifvertraglichen Altersversorgung und der Anpassung der Gehälter von kaufmännischen und technischen Beschäftigten an die Einkomen der Redakteurinnen und Redakteure beim bundesweiten Fernsehen im Bereich der Tarifgruppen 5 bis 7.
Die neuen Tarifentgelte für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
in Unternehmen des privatrechtlichen Rundfunks (TPR)
VG 1 | VG 2 | Redakt. TV national in VG 2 |
|
TG 1 | 2817 | 3093 | |
TG 2 | 3093 | 3535 | |
TG 3 | 3645 | 4088 | |
TG 4 | 4419 | 4638 | |
TG 5 | 4860 | 5357 | 5742 |
TG 6 | 5633 | 6018 | 6405 |
TG 7 | 6185 | 6902 | 7400 |
Volontärinnen und Volontäre im 1. Jahr | 2211 | 2320 | 2762 |
Volontärinnen und Volontäre im 2. Jahr | 2541 | 2762 | 3314 |
(Vorbehaltlich der redaktionellen Abstimmung mit dem TPR)