EuGH bestätigt Geräteabgaben für Drucker und PC

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass für die Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Werke durch Drucker und PCs eine Gerätevergütung zu entrichten ist.


Das Klageverfahren gegen mehrere Hersteller, Händler und Importeure von Druckern und PCs war bereits 2002 von der VG Wort eingeleitet worden, ging bis vor den Bundesgerichtshof und nach dessen Urteil vor das Bundesverfassungsgericht, das der Verfassungsbeschwerde der Verwertungsgesellschaft Recht gab. Erneut vor dem BGH hat dieser im Jahre 2011 dem EuGH mehrere Fragen zur Klärung der urheberrechtlichen Vergütungspflicht vorgelegt.
In seinem Urteil vom 27. Juni 2013 (Rechtssache: C-457/11 bis C-460/11) hat der EuGH die Rechtsauffassung der VG Wort in wichtigen Punkten bestätigt: Die in der EU-Urheberrechtsrichtlinie vorgesehene Ausnahme für „Vervielfältigungen mittels beliebiger fotomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung“ umfasse auch Vervielfältigungen mittels eines Druckers oder PCs, soweit diese Geräte miteinander verbunden sind. Führe der dadurch ermöglichte Vervielfältigungsvorgang im Ergebnis zu einer Vervielfältigung auf Papier oder einem ähnlichen Träger, müssten die Urheber dafür in jedem Falle einen gerechten Ausgleich erhalten. Dabei komme es nicht darauf an, ob der Rechteinhaber der Vervielfältigung zugestimmt habe oder nicht. Es genüge eine gesetzliche Erlaubnis, wie dies in Deutschland für Privatkopien der Fall ist (§ 53 UrhG). Siehe VG Wort-Bericht Seite 28.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Freies Radio im Visier der Rechten

Im Entwurf des Wahlprogramm der AfD in Sachsen-Anhalt wird unter Anderem die Streichung der finanziellen Förderung des Freien Radios Corax aus Halle gefordert. Der Sender sieht darin einen Angriff aus die Pressefreiheit.
mehr »

Grundrechte statt Vorratsdatenspeicherung

Ver.di kritisiert den Referentenentwurf aus dem Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV), mit dem eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung eingeführt werden soll. Ausnahmen für Berufsgeheimnisträger – wie etwa Medienschaffende oder Rechtsanwält*innen – werden darin gestrichen.
mehr »

Demokratie auf der Anklagebank

Der aktuelle Bericht der Coalition Against SLAPPs in Europe (CASE) und der Daphne Caruana Galizia Foundation  zeigt, dass die Zahl missbräuchlicher Klagen in ganz Europa weiter steigt. Trotz des neuen EU-Gesetzes gegen SLAPP-Klagen, das im Mai 2024 in Kraft getreten ist und das die Länder bis Mai 2026 in nationales Recht umsetzen müssen, nehmen SLAPPs weiter zu.
mehr »

Paragraph gefährdet Pressefreiheit

Die Staatsanwaltschaft Berlin hatte gegen den Journalisten und Chefredakteur von FragDenStaat, Arne Semsrott Anklage erhoben. Sie wirft ihm vor, drei Dokumente aus einem laufenden Ermittlungsverfahren im Netz veröffentlicht zu haben. Damit soll Semsrott gegen den §353d Nr. 3 Strafgesetzbuch verstoßen haben. Der Bundesgerichtshof wies die Revision von Semsrott nun zurück und bestätigt dessen Verurteilung durch das Landgericht Berlin.
mehr »