EuGH bestätigt Geräteabgaben für Drucker und PC

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass für die Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Werke durch Drucker und PCs eine Gerätevergütung zu entrichten ist.


Das Klageverfahren gegen mehrere Hersteller, Händler und Importeure von Druckern und PCs war bereits 2002 von der VG Wort eingeleitet worden, ging bis vor den Bundesgerichtshof und nach dessen Urteil vor das Bundesverfassungsgericht, das der Verfassungsbeschwerde der Verwertungsgesellschaft Recht gab. Erneut vor dem BGH hat dieser im Jahre 2011 dem EuGH mehrere Fragen zur Klärung der urheberrechtlichen Vergütungspflicht vorgelegt.
In seinem Urteil vom 27. Juni 2013 (Rechtssache: C-457/11 bis C-460/11) hat der EuGH die Rechtsauffassung der VG Wort in wichtigen Punkten bestätigt: Die in der EU-Urheberrechtsrichtlinie vorgesehene Ausnahme für „Vervielfältigungen mittels beliebiger fotomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung“ umfasse auch Vervielfältigungen mittels eines Druckers oder PCs, soweit diese Geräte miteinander verbunden sind. Führe der dadurch ermöglichte Vervielfältigungsvorgang im Ergebnis zu einer Vervielfältigung auf Papier oder einem ähnlichen Träger, müssten die Urheber dafür in jedem Falle einen gerechten Ausgleich erhalten. Dabei komme es nicht darauf an, ob der Rechteinhaber der Vervielfältigung zugestimmt habe oder nicht. Es genüge eine gesetzliche Erlaubnis, wie dies in Deutschland für Privatkopien der Fall ist (§ 53 UrhG). Siehe VG Wort-Bericht Seite 28.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Arte soll europäischer werden

Es sind hochgesteckte Ziele, die vor einem Jahr die Regierungen in Deutschland und Frankreich bekannt gaben: die Weiterentwicklung von Arte zu einer europäischen Medienplattform in 24 Sprachen. Dafür ist vor allem zusätzliches Geld aus EU-Töpfen nötig. Doch hierzu stehen konkrete Beschlüsse weiter aus. Arte arbeitet währenddessen kontinuierlich am europäischen Ausbau – und sieht Fortschritte.
mehr »

Appell für den Erhalt der Medienfreiheit

Der auf Initiative des MDR verfasste Leipziger Appell  bekommt immer mehr Unterstützung. Die Unterzeichnenden erkennen die Einschränkung der Medien- und Pressefreiheit. An entscheidenden Stellen bleibt der Appell jedoch vage.
mehr »

Faire Honorare für Filmvermittlung

Die AG Filmvermittlung legt erstmals einen Honorarrahmen für freischaffende Filmvermittler*innen vor und macht damit auch auf die prekäre Erwerbssituation in der Branche aufmerksam. Für die Honorare zieht der Verein den Basishonorarrechner Kultur von ver.di heran.
mehr »

Krasse Kürzungen bei ARD und ZDF

Für 58 Cent bekommt man heutzutage beim Bäcker allenfalls ein Brötchen von gestern. Dennoch haben einige Bundesländer ARD und ZDF eine entsprechende Erhöhung der Rundfunkabgabe auf monatlich 18,94 Euro verweigert. Trotz einer Verfassungsbeschwerde der Sender wird der Beitrag erst 2027 steigen, und dann wohl nur um 28 Cent. Vor allem innerhalb der ARD muss daher noch mehr gespart werden. Das schließt auch einen weiteren Stellenabbau mit ein.
mehr »