EuGH bestätigt Geräteabgaben für Drucker und PC

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass für die Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Werke durch Drucker und PCs eine Gerätevergütung zu entrichten ist.


Das Klageverfahren gegen mehrere Hersteller, Händler und Importeure von Druckern und PCs war bereits 2002 von der VG Wort eingeleitet worden, ging bis vor den Bundesgerichtshof und nach dessen Urteil vor das Bundesverfassungsgericht, das der Verfassungsbeschwerde der Verwertungsgesellschaft Recht gab. Erneut vor dem BGH hat dieser im Jahre 2011 dem EuGH mehrere Fragen zur Klärung der urheberrechtlichen Vergütungspflicht vorgelegt.
In seinem Urteil vom 27. Juni 2013 (Rechtssache: C-457/11 bis C-460/11) hat der EuGH die Rechtsauffassung der VG Wort in wichtigen Punkten bestätigt: Die in der EU-Urheberrechtsrichtlinie vorgesehene Ausnahme für „Vervielfältigungen mittels beliebiger fotomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung“ umfasse auch Vervielfältigungen mittels eines Druckers oder PCs, soweit diese Geräte miteinander verbunden sind. Führe der dadurch ermöglichte Vervielfältigungsvorgang im Ergebnis zu einer Vervielfältigung auf Papier oder einem ähnlichen Träger, müssten die Urheber dafür in jedem Falle einen gerechten Ausgleich erhalten. Dabei komme es nicht darauf an, ob der Rechteinhaber der Vervielfältigung zugestimmt habe oder nicht. Es genüge eine gesetzliche Erlaubnis, wie dies in Deutschland für Privatkopien der Fall ist (§ 53 UrhG). Siehe VG Wort-Bericht Seite 28.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Inhalte brauchen Moderation

Theresa Lehmann ist Tiktok-Expertin bei der Amadeu Antonio Stiftung. Sie leitete das Modellprojekt pre:bunk, das zum Ziel hatte, Jugendliche mit Videoformaten zu Desinformation auf TikTok zu sensibilisieren. Mit M sprach sie über Regulierung, Verbote und Gefahren von Social Media.
mehr »

Die Newsfluencer kommen

In Deutschland vertraut eine Mehrheit der Menschen beim Nachrichtenkonsum in der digitalen Welt noch immer mehrheitlich auf klassische Medien. Das ist eine Erkenntnis aus einer im Oktober 2025 veröffentlichten Studie des Reuters Institute. Die britische Denkfabrik wollte herausbekommen, wie Menschen sich im Netz informieren. Dafür sind Personen in 24 Ländern befragt worden.
mehr »

Fakten, Fame und Follower

Im Netz dominiert mittlerweile der Content, den kommerzielle BigTech-Plattformen pushen. Er ist nicht mehr gebunden an eine „öffentliche Aufgabe“ von Journalismus, nämlich durch Information und Fakten zur Selbstverständigung der Gesellschaft beizutragen.
mehr »

Junger Journalismus: Lernen, vernetzen und schützen

Angriffe auf Journalist*innen nehmen zu, online wie auf der Straße. Umso wichtiger, Pressefreiheit nicht nur als Prinzip zu verstehen, sondern sie im Alltag zu verteidigen. Mit diesem Anspruch lud die Jugendpresse Deutschland Anfang November rund 80 junge Medieninteressierte nach Dresden ein. Bei der „YouMeCon kompakt“ ging es um journalistisches Handwerk, Verantwortung und darum, wie man Menschen schützt, die berichten.
mehr »