Chancen und Gefahren der unaufhaltsamen Digitalisierung
Es war mehr als eine Aufregung im Sommerloch: Besonders Unternehmerverbände gingen auf die Barrikaden, als absehbar war, dass ab Januar 2007 Internet-PCs als „neu- artige Rundfunkempfangsgeräte“ gebührenpflichtig werden würden. Protestierend organisierten sie Kettenbriefaktionen, um die politisch Verantwortlichen unter Druck zu setzen. Die Industrie- und Handelskammer Darmstadt Rhein Main Neckar klagte: „In Summe muss ein Selbstständiger mindestens die Jahresgebühr von 470,04 Euro pauschal entrichten.“
Das meiste davon gehörte in die Rubrik „Tatarenmeldung“. Greift doch meistens die sogenannte Zweitgeräteregelung, wonach jemand, der für ein reguläres Radio- oder Fernsehgerät schon eine Rundfunkgebühr zahlt, für weitere Geräte von der Zahlungspflicht befreit wird. Privathaushalte sind damit in aller Regel aus dem Schneider und viele Betriebe auch. Nicht so ein freier Journalist, der in seiner Privatwohnung auch ein Büro enthält. Dann nämlich ist der Arbeitsraum quasi eine „gewerbliche Enklave“, in der der Internet-PC zusätzlich gebührenpflichtig wird.
Stichwort Verschlüsselung
Das sind so die Härten des deutschen Gebührensystems. Um etwas Druck aus dem Kessel der Empörung zu nehmen, werden sich Länder und Sender wohl noch im September auf ein Zeichen von Bescheidenheit einigen: Für die Zusatzgeräte (darunter auch ton- und bildfähige Handys) soll die Grundgebühr von 5,52 Euro genügen – und nicht etwa die volle Gebühr in Höhe von 17,03 Euro.
Trotz dieser Entwarnung: die Akzeptanz der Rundfunkgebühr in der Bevölkerung unterliegt seit längerem einer schleichenden Erosion. Längst ist nicht mehr selbstverständlich, dass Fernsehzuschauer sich ordentlich bei der GEZ anmelden. „Zwangsgebühr“ und „öffentlich-rechtliches Pay-TV“: die Propaganda der Privaten hat gefruchtet. Die Dunkelziffer der Schwarzseher soll insbesondere unter jungen Leuten hoch sein. Standardausrede bisher: Wir schauen keine öffentlich-rechtlichen, sondern nur private Programme. Aber das zählt nicht. Weil das Rundfunkgebührenrecht an der bloßen Bereithaltung eines tauglichen Empfangsgeräts anknüpft. Bisher gab es auch keine wirksamen technischen Vorkehrungen, mit denen jemand seinen TV-Apparat für ARD und ZDF komplett blockieren könnte. Das aber wird mit der Digitalisierung anders. Das Stichwort „Adressierbarkeit“ bedeutet für kommerzielle Sender, dass sie ihr digital verschlüsseltes Sendesignal nur an bestimmte (z. B. zahlende) Kunden schicken und obendrein auch noch etwas über deren Konsumgewohnheiten erfahren.
ARD und ZDF sind strikt gegen die Verschlüsselung. Hehre Ideologie wird ins Feld geführt: Öffentlich-rechtliche Programme müssten für alle „frei empfangbar“ bleiben, den Trend der Privaten zum Pay-TV werde man nicht mitmachen. Dabei sind doch schon heute nicht alle empfangsbefugt, sondern nur die, die Rundfunkgebühr zahlen. Die hintergründige Angst von ARD und ZDF: Mittels Verschlüsselung wäre auch für ihre Sendesignale nachvollziehbar, wer öffentlich-rechtlich guckt und hört und wer nicht. Dieses digitale Einfallstor entpuppt sich als Ausstiegschance aus der Gebührenpflicht. Denn niemand könnte zur GEZ-Anmeldung gezwungen werden, der öffentlich-rechtliche Programme gar nicht empfängt – schlicht, weil sie für ihn nicht freigeschaltet werden.
Immer neue Gerätehybride
Langsam beginnt auch die Politik sich des Themas anzunehmen. Sie kennt die Chancen, aber auch Gefahren der unaufhaltsamen Digitalisierung. Und sie weiß, dass die ständige Ausdifferenzierung digitaler und mobiler Unterhaltungselektronik immer neue Gerätehybride hervorbringen wird, bei denen sich wieder und wieder die Frage stellt: Gebührenpflichtig oder nicht?
Deshalb braucht es womöglich ein neues rechtliches Anknüpfungskriterium, ein neues Gebührensystem. Besonders kleinere Parteien – von gelb über grün bis rot – haben dafür eine Medienabgabe der Haushalte ins Gespräch gebracht. Aber auch die würde nicht jedes Problem lösen. Zum einen kommt man mit einer verpflichtenden Abgabe in die Nähe einer Steuer – was wiederum der EU-Kommission mit ihrer Unterstellung, die deutsche Rundfunkgebühr sei eine wettbewerbsverzerrende staatliche Beihilfe, neue Nahrung gäbe. Zum anderen brächte die Medienabgabe pro Haushalt auch Ungerechtigkeiten mit sich: Der Familienvater mit drei fernsehenden Kindern käme günstig davon, der Single im Ein-Personen-Haushalt würde übermäßig belastet. Drittens muss man aufpassen, dass der Gesamtertrag, den die Medienabgabe bringt, nicht weniger Geld für die Rundfunkanstalten bedeutet. Denn bei allen Wirtschaftlichkeitsbemühungen von ARD und ZDF ist doch allen klar: Gemeinwohlverpflichteter Rundfunk braucht gute Inhalte und qualifizierte Mitarbeiter. Er wird also in Zukunft eher mehr und nicht weniger kosten.
Mag sein, das Bundesverfassungsgericht, das über die Verfassungsbeschwerde von ARD, ZDF und Deutschlandradio zu entscheiden hat, sagt auch etwas zur künftigen Bemessungsgrundlage der Rundfunkgebühr. Der Rat der hohen Richter wäre willkommen