Die Beratungsintensität für den Bereich der Film- und Fernsehschaffenden ist in den letzten zwei Jahren enorm angestiegen. Geprägt durch wechselnde Arbeitsverhältnisse und Beschäftigungsformen wie projektbefristet, bedarfsorientiert, unständig beschäftigt oder freiberuflich ergeben sich ohnehin schon die vielseitigsten Rechtsfragen.
Verstärkt wurde der Bedarf an Beratung insbesondere durch die Sozialrechtsreform (Hartzgesetzgebung) und die neue Tarifregelung zum Zeitkonto bei den auf Produktionsdauer beschäftigten Filmschaffenden. Innerhalb des BundesFilmVerbandes in ver.di (BFV) und connexx.av wurde daher Anfang des Jahres beschlossen, ein ergänzendes Beratungsnetzwerk exklusiv für Filmschaffende aufzubauen, um das Beratungsangebot von connexx.av und mediafon zu erweitern.
Das achtköpfige Beraterteam von „filmfon“ kommt direkt aus der Branche und verfügt über ein breites Spektrum von Know-how, so dass alle relevanten Bereiche vom Tarif- und Sozialrecht bis hin zum Vertrags- und Urheberrecht sowie Fragen zur Berufsbildung problemlos bearbeitet werden können. „filmfon“ funktioniert nach dem gleichen Modell des Beratungsnetzwerkes für Selbständige mediafon. Die Anrufer werden zunächst zentral angenommen und entsprechend ihrer Fragestellung an die jeweiligen Experten weitergeleitet. Dafür steht ein vorgegebener, zeitnaher Termin des filmfon-Beraters zur Verfügung. Wie bei mediafon werden für „Nicht-Gewerkschaftsmitglieder“ Beratungsgebühren fällig: pro angefangener Viertelstunde 12,50 Euro. Für ver.di-Mitglieder ist die Beratung selbstverständlich kostenlos. Sie ist ebenfalls kostenlos, wenn die Anrufer sich nach erfolgter Beratung für eine Mitgliedschaft bei ver.di entscheiden.
In der ersten Phase von „filmfon“ wird das Telefon der Zentrale von 10 bis 13 Uhr besetzt sein. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit Anfragen per E-Mail zu senden.
filmfon: 01805-34 56 36
E-Mail: filmfon@connexx-av.de