Das Stasi-Unterlagen-Gesetz ist an entscheidender Stelle absurd
Im Sommer soll das Verwaltungsgericht Berlin entscheiden, denn trotz konjunktureller Entspannung bleiben die Standpunkte im Streit um die Frage, „Kohls Stasi-Akten veröffentlichen oder wegsperren“, unversöhnlich. Hier die Position der Gauck-Behörde, erst unter Joachim Gauck, jetzt unter Marianne Birthler: Das Stasi-Unterlagen-Gesetz sei eindeutig und die Öffentlichkeit habe das Recht, Einsicht in die Akten über Helmut Kohl zu nehmen. Da die von ihm selbst, seiner Partei und inzwischen auch Innenminister Schily vertretene Ansicht: der Altkanzler habe das Recht, seine Akten zu sperren, denn – und das macht die Sache nun spannend und merkwürdig zugleich – das Stasi-Unterlagen-Gesetz sei eindeutig. Beide Seiten berufen sich auf das Stasi-Unterlagen-Gesetz, das außerdem noch eindeutig sein soll. Da kann was nicht stimmen.
Es geht um den § 32 des Sta-si-Unterlagen-Gesetzes. Er regelt, wann die Öffentlichkeit, sprich Forscher oder Journalisten, Zugang zu den Akten bekommen können. Das Gesetz kennt drei Personenkategorien: Akten über Täter bzw. Begünstigte des MfS können ohne große Probleme herangezogen werden. Geschwärzt werden durch die Gauck-Birthler-Behörde dabei, wie in allen Fällen, nur Stellen, die die Persönlichkeitsrechte einzelner betreffen, also Intimes oder Privates. Zweitens: Akten über Opfer bzw. Betroffene der Stasi sind nur dann offen, wenn die Betroffenen ihre Einwilligung geben. Der dritten Kategorie gehören Personen der Zeitgeschichte an bzw. Amtsträger. Der Absatz über sie im Gesetz hat es nun in sich. Es heißt nämlich: „Der Bundesbeauftragte stellt Unterlagen mit personenbezogenen Informationen zur Verfügung über Personen der Zeitgeschichte, Inhaber politischer Funktionen oder Amtsträger in Ausübung ihres Amtes“. So weit, so klar. Doch dann folgt der Halbsatz: „Soweit sie nicht Betroffene oder Dritte sind.“ Auf genau diesen Halbsatz beziehen sich Kohl und Schily. Wenn Kohl abgehört wurde, war er Betroffener, also dürfen die Akten über ihn nicht heraus, obwohl er eine Person der Zeitgeschichte ist. Dem Wortlaut des Gesetzes nach müsste man ihnen Recht geben.
Aber der Wortlaut stellt inhaltlich einen unlogischen Widersinn dar. Denn Personen der Zeitgeschichte können in diesem Zusammenhang nur Betroffene oder Dritte sein, sonst würden sie nämlich gar nicht in den Stasi-Akten auftauchen. Das wäre gerade so, als würde man sagen: ,Jeder Bürger hat Wahlrecht, soweit er nicht Mensch ist‘. Der zweite Teil des Satzes hebt den ersten vollständig auf. Ginge man nach den Buchstaben, wäre es gerade so, als gäbe es den Satz nicht. Beziehungsweise: er stellt Personen der Zeitgeschichte den Opfern gleich, die ihre Einwilligung geben müssen, wenn Fremde ihre Akten einsehen wollen. Doch dann stellte sich die Frage, warum überhaupt von Personen der Zeitgeschichte die Rede ist. Nun hat der Bundestag, als er 1991 das Gesetz beschloss, aber nicht einen Passus über Personen der Zeitgeschichte aufnehmen wollen, um ihn sofort wieder zu annullieren. Was zählen muss, sind der sogenannte Geist des Gesetzes bzw. die politische Absicht des Gesetzgebers, die Personen der Zeitgeschichte anders behandelt sehen wollten als Normalbürger – selbst wenn der Wortlaut nun absurd ist. (Die Andersbehandlung von Personen der Zeitgeschichte ist z.B. auch aus dem Recht am eigenen Bild bekannt.)
Geist oder Buchstabe des Gesetzes
Geist oder Buchstabe des Gesetzes also. Vor allem von den Verfechtern eines Aktenverschlusses wird dieser neuralgische Punkt im Stasi-Unterlagen-Gesetz nicht klar gemacht. Und sie wollen aus einer politischen Frage – nämlich ob man in einem Gesetz eine Kategorie Person der Zeitgeschichte bzw. des öffentlichen Lebens aufnimmt – eine juristische machen. Kohls Klage vor dem Verwaltungsgericht auf Nichtherausgabe seiner Akten an Forscher und Journalisten und Schilys assistierendes Rechtsgutachten stellen den Versuch dar, die Frage von der Öffentlichkeit weg und in die Amtszimmer der Justiz zu verlegen, wo man sich größere Durchsetzungschancen verspricht. Zusätzlich wird mit Tricks gearbeitet wie in der Erklärung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, die den § 32 des StUG so zitiert, dass „Informationen über Personen der Zeitgeschichte nur veröffentlicht werden dürften, soweit sie nicht Betroffene sind“ – also die Kategorie „Dritte“ verschweigt. Doch erst in der Kombination „Betroffene oder Dritte“ erschließt sich die Absurdität der Formulierung. Die Protagonisten eines Aktenverschlusses reden davon, dass nur Akten von sozusagen Tätern der Zeitgeschichte veröffentlicht werden dürften. Sie argumentieren mit dem zweiten Halbsatz, verschweigen aber Geist und Willen des Gesetzes.
Unter Verschluss, was für das „Schicksal unseres Landes“ von Bedeutung
Doch die fortgesetzte Auseinandersetzung hat den Innenminister verwickelt und auf einmal zu der Aussage verführt, früheres Regierungshandeln dürfe nicht über den Umweg der Aktenöffnung ausgeplaudert werden. Wichtige Gespräche der Altkanzler, die für das „Schicksal unseres Landes“ von sehr großer Bedeutung gewesen seien, müssten unter Verschluss bleiben. Seltsames Demokratieverständnis, das Schicksalsfragen des Volkes dem Volk vorenthalten will. Aber gleichzeitig kommen wir den wahren Gründen für einen Aktenverschluss langsam näher. Was geschützt werden soll und was Westpolitiker den Blick in die DDR-Akten fürchten lässt, ist ihre deutsch-deutsche Vergangenheit. Denn so, wie die Herren und Damen heute tun, haben sie vor 1989 nicht getan. Der inflationäre Satz des letzten Bundeskanzlers vom „verbrecherischen SED-Regime“ ist purer Populismus. Mit denen, die er heute „Verbrecher“ nennt, saß er einst einträchtig zusammen, um Abmachungen zu treffen. Wie zum Beispiel jene, bei der die DDR auf Wunsch Bonns die Mauer für Flüchtlinge aus Asien und Afrika schloss, die auf dem Ostberliner Flughafen Schönefeld landeten und dann nach Westberlin einreisen wollten. Die langjährigen, engen und einvernehmlichen Beziehungen zu den SED-Verantwortlichen sind es, die heute nicht nachgelesen werden sollen. Die Selbstinszenierung als Kämpfer für die Revolution und die deutsche Einheit könnte sich sonst ja ins Gegenteil verkehren.
Übrigens. Wenn man in der Gauck-Birthler-Behörde nachfragt, welche Medien denn Einsicht in Kohls Akten beantragt haben, bekommt man die aufschlussreiche Antwort: „Fragen Sie doch lieber, welche nicht.“