Die Online-Verwertung von Fotos sowie der Nachdruck der Aufnahmen in den „Potsdamer Neuesten Nachrichten – einer sogenannten Mantelausgabe der Zeitung „Der Tagesspiegel“ – sind zustimmungspflichtig und müssen honoriert werden. Das entschied Anfang Juli das Berliner Kammergericht und bestätigte damit eine erstinstanzliche Entscheidung des Berliner Landgerichts.
Fünf freie Fotografen haben sich damit erfolgreich gegen die Verletzung ihrer Urheberrechte durch die Holtzbrinck-Zeitung gewehrt. Vier ergangene Urteile sind rechtskräftig, denn auch die durch den „Tagesspiegel“ eingelegte Berufung gegen das Urteil des Kammergerichts ist inzwischen abgewiesen worden. In einem Fall ist die Berufungsverhandlung jedoch noch nicht zu Ende. In dem bereits zwei Jahre andauernden Verfahren gegen den Freelancer aus Potsdam wird es eine weitere Beweiserhebung geben. Der „Tagesspiegel“ bestreitet, dass Fotos des Freiberuflers auch im Online-Archiv gespeichert wurden. Lediglich die Nutzung analog der anderen Fälle in der aktuellen Online-Ausgabe und in den PNN wird notgedrungen eingeräumt. Nunmehr sollen „Tagesspiegel“-Geschäftsführer Joachim Meinold und Verlagsdirektor Gerd Appenzeller im November als Zeugen geladen werden.