Der Druck der Kampagne #FragDenBundestag war erfolgreich. Der Deutsche Bundestag hat am 18. Februar 2016 mitgeteilt, dass er künftig Gutachten und Ausarbeitungen seiner Wissenschaftlichen Dienste auf einer Homepage öffentlich zur Verfügung stellt. Bereits jetzt sind unter der Adresse www.bundestag.de/ausarbeitungen „zahlreiche Arbeiten, die nach dem Informationsfreiheitsgesetz an Interessierte herauszugeben sind, für jedermann zugänglich.“ Die Informationen sind auf der Internetseite nach Fachgebieten und Jahrgang sortiert. In den nächsten Wochen wird das Angebot sukzessive erweitert.
Grund für das Umschwenken des Bundestages ist offensichtlich die Kampagne #FragDenBundestag, gestartet vom Informationsfreiheitsportal FragDenStaat . Auf deren Website sind allein für das vorige Jahr 231 IFG-Anfragen zu Ausarbeitungen der Wissenschaftlichen Dienste registriert.
Den Erfolg können sich aber auch Journalistinnen und Journalisten ans Revers heften. Mit Prozessen sind sie für die Herausgabe der Gutachten, die für Bundestagsabgeordnete erstellt werden, teilweise bis in die höchste Instanz gegangen. Spektakulärste Fälle, die 2015 vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig letztlich positiv beschieden wurden, waren die „UFO-Akten“ und die Dokumente, die auf Anforderung von Karl-Theodor zu Guttenberg erstellt und von diesem für seine Dissertation verwendet wurden.