Kreativität und Sozialer Dialog

Filmemacher setzen sich für kulturelle Vielfalt ein

Regisseure, Drehbuchautoren, Techniker und andere Beschäftigte bei Film- und Fernsehproduktionen aus 16 europäischen Ländern trafen sich vom 14. bis 16. Februar in Berlin im Haus des ver.di- Bundesvorstandes zu ihrer 6. Europäischen Konferenz auf Einladung der Euro-MEI (Medien Entertainment International – Internationale für Medien und Unterhaltung).

Die Teilnehmer sprachen sich einstimmig gegen „die Liberalisierung … im Bereich Film und Fernsehen bei den Verhandlungen der Welthandelsorganisation (WTO), des Abkommens über den Handel mit Dienstleistungen (GATS) und anderen internationalen Handelsorganen aus“. Sie plädierten dafür, dass „eine möglichst große Anzahl von Kreativen Erfolg haben und sich in lebendigen und vielfältigen Film- und Fernsehproduktionen ausdrücken möge.“ Deshalb billigten sie die in der vorhergehenden Woche in Paris verabschiedete „Louvre-Erklärung“, die die Sicherung der kulturellen Vielfalt zum Ziel hat.

Eingehend erörterten die Filmleute das Verfahren und die Inhalte für einen von der Europäischen Gemeinschaft unterstützten Sozialen Dialog mit den Arbeitgebern, für den audiovisuellen Bereich. Unter Leitung von Susanne Baekgaard, Generalsekretärin der dänischen Gewerkschaft der Beschäftigten des Filmsektors, die als Koordinatorin der EURO-MEI für die Produktionsseite am Sozialen Dialog teilnimmt, wurden Themenvorschläge diskutiert wie Arbeitsschutz und Gesundheit, Ausbildung und Qualifizierung sowie Gleichstellung.

Fernsehen ohne Grenzen

Klaus Hansen, Präsident der CEPI, der Vereinigung Europäischer Unabhängiger Produzenten, erklärte, dass Produzenten und Gewerkschaften zwar im Hinblick auf eine Reihe von Themen unterschiedliche Meinungen vertreten, sie sich in anderen Bereichen wie im Bereich der Produktionsförderung jedoch einig seien. In diesem Zusammenhang habe Margret Möning-Raane, stellvertretende ver.di-Vorsitzende, nachdrücklich den Stellenwert des Sozialen Dialogs zur Verbesserung der Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen herausgestellt.

In einer Resolutione wurde zur Wahrung der Grundprinzipien der zur Revision anstehenden „Fernsehen – ohne – Grenzen – Richtlinie“ aufgerufen. Das betrifft die Quotenregelung für europäische Produktionen ebenso wie die Definition des unabhängigen Produzenten und „europäischer Werke“. Eine neue Kino-Richtlinie sollte Forderungen nach Quoten ebenso wie die Sicherung und den Ausbau nationaler und europäischer Fördermaßnahmen enthalten. Beide Richtlinien wurden als europaweit geeignetes Mittel für mehr Beschäftigung in diesem Sektor erachtet.

Folgen der Digitalisierung

In ihrer Ansprache vor den rund 60 Teilnehmern wies Barbara O‘ Toole, MEP, unter anderem auf die Auswirkungen der EU-Erweiterung auf den audiovisuellen Bereich hin. Sie erklärte, dass das „europäische Modell“, einschließlich solch grundlegender Prinzipien wie der Versammlungsfreiheit, unterminiert werden könne, wenn es nicht gleichermaßen für die Erweiterungsländer gelte. Der als Gast teilnehmende Tom Short, Präsident der US-amerikanischen und kanadischen Gewerkschaft IATSE und Erster Vizepräsident der UNI-MEI machte auf die revolutionären Auswirkungen aufmerksam, die aufgrund der Digitalisierung des gesamten Filmsektors schon bald den Alltag der Produktion bestimmen werde.

Zum Urheberrecht referierte Professor Dr. Adolf Dietz, einer der maßgeblichen Autoren des neuen Deutschen Urhebervertragsrechts. Überaus lebendig wurde über die Fragen debattiert: Wie weit sollten die Rechte bezogen auf den Kreis der Urheber ausgedehnt werden? und: Wie kann die Rechteverwertung sichergestellt werden?

 

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