Haftstrafe für Kino.to-Gründer

Der Gründer und Chef des illegalen Streaming- und Downloadportals kino.to wurde am 14. Juni 2012 von der Wirtschaftskammer des Landgerichts Leipzig wegen gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzungen in drei tatmehrheitlichen Fällen zu 4 Jahren und 6 Monaten Haft verurteilt. Zudem muss Dirk B. bis zu 3,7 Mio. Euro an den deutschen Staat abführen, die er durch Werbung bei kino.to eingenommen hatte. Das volle Geständnis bewahrte ihn vor einer deutlich höheren Haftstrafe. Über die Seite waren bis zu ihrer Sperrung durch die Behörden im Juni 2011 rund 135 000 raubkopierte Filme, Serien und Dokus im Internet erreichbar. Fünf weitere Mitarbeiter sind bereits verurteilt worden – darunter der damalige Chefprogrammierer zu drei Jahren und zehn Monaten Gefängnis.

 

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