RBB: Gewerkschaftliche Standfestigkeit hat sich ausgezahlt
Die Beschäftigten des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB) können aufatmen. Fünf Monate nach der Fusion von ORB und SFB steht jetzt endlich der hart umkämpfte Übergangs-Tarifvertrag.
Der Durchbruch erfolgte um fünf vor Mitternacht. Pünktlich zum Beginn der Internationalen Funkausstellung am 28. August in Berlin einigten sich Gewerkschaften und Geschäftsleitung des RBB auf die Eckpunkte des seit Monaten verhandelten Tarifvertrags. Lange Zeit hatten alte und neue Geschäftsleitung gemauert; sie wollten auf keinen Fall über die materielle Substanz bisheriger tariflicher Regelungen hinausgehen. Die Gewerkschaften forderten neben dem Verzicht auf betriebsbedingte Kündigungen eine Beschäftigungssicherung für Freie sowie ein Anheben der – ungünstigeren – ORB-Tarife auf SFB-Niveau. „Prima Idee“, hatte Intendantin Dagmar Reim sarkastisch kommentiert, „und Geld wächst auf Bäumen“. Und die Parole ausgegeben, bei allen neuen Arbeitsverhältnissen die Tarifverträge des ORB anzuwenden. Also Angleichung nach unten statt nach oben. Dass zwei disparate Tarifsysteme innerhalb eines Betriebs auf Dauer nicht zum sozialen Frieden beitragen können, war aber allen Beteiligten klar. In der letzten Verhandlungsrunde Mitte Juli schien der Durchbruch nahe. Da bot die Geschäftsleitung an, betriebsbedingte Kündigungen beim Stammpersonal auszuschließen – allerdings nur bis Ende 2004. Pferdefuß der Offerte, aus Sicht der Gewerkschaften: Das Ganze sollte gekoppelt sein an „Regelungen für den Vorruhestand“, die es erlauben, langjährig Beschäftigte der Besoldungsgruppen A und B – also Abteilungsleiter, Hauptabteilungsleiter und leitende Redakteure – im Alter von über 57 Jahren in Pension zu schicken, auch gegen ihren Willen. Um dauerhaft solide finanziert „im publizistischen Wettbewerb bestehen zu können“, so Reim im jüngsten Brief an die Belegschaft, müsse die Geschäftsleitung „das Potenzial an altersbedingter Personalfluktuation so weitgehend wie möglich ausschöpfen“ können. Im Klartext: Die RBB-Spitze wollte freie Hand bei der „Entsorgung“ überzähliger Führungskräfte erhalten. „Zwangspensionierung“, urteilt Hanne Daum, Personalratsvorsitzende beim RBB Berlin. Es gebe „viele Mitarbeiter, die auch jenseits dieses Alters noch ihre Kreativität einbringen wollen“. Betroffen gewesen wären dem Vernehmen nach rund 50 Spitzenkräfte; die überwältigende Mehrheit arbeitet im Betriebsteil Berlin. Eine gut besuchte Mitgliederversammlung von ver.di und DJV lehnte das Junktim der Geschäftsleitung ab. Den eigenen Funktionären erteilte man den Auftrag, „kämpferisch weiter zu verhandeln“.
Erste kleine Gehaltszulage
Die gewerkschaftliche Standfestigkeit zahlte sich aus. Nach der nun erfolgten Einigung ist die „Zwangspensionierung“ definitiv vom Tisch. Die Kompromissformel heißt, laut Gewerkschaftsinfo: „Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Vergütungsgruppen A und B, die am 1. Mai 2003 das 57. Lebensjahr vollendet haben und deren Arbeitsplatz wegfällt, können vom RBB nur dann frei gestellt werden, wenn ihnen zuvor ein anderer zumutbarer Arbeitsplatz bei gleicher Bezahlung angeboten worden ist.“ Darüber hinaus können alle Beschäftigten „ab einem bestimmten Alter und nach 10jähriger Beschäftigung“ einen Anspruch auf Vorruhestand geltend machen – auf Basis des letzten SFB-Vorruhestandstarifvertrags. Ein Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen bleibt bis Ende 2004 befristet, also bis zum Ende der aktuellen Gebührenperiode. So dürfte über der Belegschaft noch einige Zeit das Damoklesschwert des fusionsbedingten „Abbaus von Doppelstrukturen“ schweben. Immerhin: Als Einstieg in die materielle Gleichstellung der Beschäftigten beider Standorte erhalten alle ORB-Beschäftigten eine monatliche Gehaltszulage zwischen 70 und 160 Euro. Sofort auf SFB-Niveau angehoben werden die Vergütungen von Azubis und Volontären. Bei Neueinstellungen soll das „Standortprinzip“ gelten, eine allerdings eher theoretische Formel: Seit Mai gilt ein Stellenstopp, der soeben verlängert wurde. Substanzielle Verbesserungen konnten auch für die freien Kollegen durchgesetzt werden, auch wenn ihre Situation im Sender prekär bleibt. Ihnen hatte die RBB-Geschäftsleitung im Frühsommer einen bösen Streich gespielt. An die 140 arbeitnehmerähnliche Freie der beiden Kulturwellen Radio 3 und Radio Kultur bekamen Ende Juni aus heiterem Himmel Beendigungsmitteilungen ins Haus geschickt. Eine prophylaktische Maßnahme der Geschäftsleitung: Derzeit ist nicht absehbar, wie viele Mitarbeiter nach dem Start der neukonzipierten gemeinsamen Kulturwelle ab Dezember benötigt werden. Nicht wenige der Betroffenen missverstanden den „blauen Brief“ als faktische Kündigung und reagierten entsprechend entsetzt. Die Gewerkschaften verurteilten das rabiate Vorgehen als Affront und schwere Belastung der laufenden Tarifverhandlungen. „Ein dicker Fehler“, gab Reim im Nachhinein zu, geschuldet den Kommunikationsdefiziten in einem noch nicht eingespielten Management. Man hätte die Betroffenen vorab genauer über die Problematik informieren können. Jetzt werden, zumindest für die „arbeitnehmerähnlichen“ Freien die Fristen „bei einer fusionsbedingten Beendigung der Tätigkeit“ verlängert, und zwar um jeweils vier Monate, „sofern die Mitteilungsfrist sechs Monate nicht überschreitet“. Bei auslaufenden Rahmenverträgen des ORB besteht zudem innerhalb von zwölf Monaten Anspruch auf einen weiteren Rahmentarifvertrag von sechs Monaten oder eine entsprechende Verlängerung. Personalsratsvorsitzende Hanne Daum gibt sich zufrieden: „Ein akzeptables Ergebnis“.