EU-Korrespondenten ohne Quellenschutz

Tillack-Affäre mit Schockwirkung und ein neues belgisches Pressegesetz

Nirgendwo auf der Welt sitzen so viele Auslandskorrespondenten an einem Ort zusammen wie in Brüssel. Richtig sesshaft sind sie selten in dieser Stadt. Der Arbeitsalltag spielt sich zwischen Gipfeltreffen, Luxemburg-Räten und Straßburg-Wochen ab. Die Themen finden sich irgendwo im virtuellen Raum, wo Verhandlungen geführt und Verordnungen beschlossen werden. Ein neues Pressegesetz wird die Arbeitsbedingungen sicherer machen.

Bisher war den wenigsten Journalisten klar, dass sie als EU-Korrespondenten mit Sitz in Brüssel belgischem Presserecht unterliegen und nach geltender Rechtslage keinen Quellenschutz beanspruchen können. Für das Brüsseler Pressecorps war es ein ebenso großer Schock wie für den Betreffenden selbst, als die belgische Justiz am 19. März Wohnung und Büro des Stern-Korrespondenen Hans-Martin Tillack durchsuchte und fast alle Arbeitsunterlagen beschlagnahmte. Nur einen Aktenschrank ließen die Beamten versiegelt zurück, weil er verschlossen war und auch nach mehrstündigen Bemühungen kein Schlosser aufzutreiben war.

Die belgische Justiz war im Auftrag der EU-Betrugsbekämpfungsbehörde OLAF tätig geworden, die eine undichte Stelle im eigenen Haus vermutet und den unzuverlässigen Beamten wegen Geheimnisverrat und Bestechlichkeit belangen möchte. In Tillacks Arbeitsunterlagen könnte irgendwo ein Name auftauchen, der diesen Verdacht erhärtet. Auch die Hamburger Staatsanwaltschaft war von OLAF um Amtshilfe gebeten worden. Wegen des in Deutschland geltenden Presserechts sah sie aber keine rechtliche Grundlage, die Zentrale des „Stern“ in Hamburg zu durchsuchen.

Auf welch wackligen Füßen der Anfangsverdacht steht, zeigt ein Beschluss des Brüsseler Staatsanwalts Daniel Fransen vom 8. April, in dem er Tillacks Antrag auf Rückgabe seiner Unterlagen zurückweist. Darin heißt es: „Laut Ausführungen von OLAF hat sich Herr Tillack Kopien von vertraulichen Dokumenten beschafft, die als Grundlage für Artikel im Stern gedient haben. Das Durchsickern von OLAF-Informationen könnte, einer vertraulichen Quelle zufolge, das Ergebnis der Zahlung einer Summe von 8.000 Euro (oder DM) an einen Mitarbeiter der Europäischen Institutionen sein.“

Belgische Justiz unter Kritik

Schon vor zwei Jahren hatte OLAF in einer Pressemitteilung angekündigt, wegen einer möglichen undichten Stelle im Betrugsbekämpfungsamt werde intern ermittelt. „Ein Journalist“ habe vertrauliche Informationen über den Fall Van Buitenen erhalten, möglicherweise „durch die Bezahlung eines Beamten“. Da der „Stern“ als erstes Medium aus den betreffenden Unterlagen zitiert hatte, stand der Bestechungsvorwurf gegen Hans-Martin Tillack bereits damals im Raum. Tillack beschwerte sich deshalb beim europäischen Ombudsmann, der im November 2003 feststellte: „OLAF hat, indem es Bestechungsvorwürfe ohne faktische Grundlage, die sowohl ausreichend wäre als auch öffentlich überprüft werden könnte, veröffentlicht hat, die Verhältnismäßigkeit in Bezug auf das mit seiner Maßnahme angestrebte Ziel nicht gewahrt. Dies stellt einen Missstand in der Verwaltungstätigkeit dar.“

Tillack hielt nach dieser Klarstellung die Sache für erledigt. Die polizeiliche Durchsuchung kam für ihn, wie er versichert, völlig überraschend. Er hatte tatsächliche alle Arbeitsunterlagen, Telefonnummern und Kontaktadressen in seinem Büro im Internationalen Pressezentrum aufbewahrt, da er sie dort an einem sicheren Ort glaubte.

„Ich war wirklich naiv“, sagt Tillack heute, nachdem er am 21. April sein zweites Rendezvous mit der belgischen Justiz hatte. Der im Büro zurückgebliebene Aktenschrank wurde aufgebrochen und insgesamt 695 Seiten wurden endgültig beschlagnahmt, darunter viele Dokumente, die in keinerlei Zusammenhang mit OLAF oder der Van-Buitenen-Affaire stehen.

Der Generalsekretär der Internationalen Journalistenföderation, Aidan White, hatte schon nach der ersten Durchsuchung den Verdacht geäußert, dass die Beamten keinen konkreten Anfangsverdacht haben, sondern die Papiere in der Hoffnung durchstöbern, dabei auf mögliche Informanten aus den EU-Institutionen zu stoßen. „Diese Affäre riecht nach Einschüchterung und Unverhältnismäßigkeit und bedeutet einen schockierenden Angriff auf die Grundrechte von Journalisten“, sagte White nach der ersten Stern-Durchsuchung Mitte März.

Im Juli 2003 hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in einem ähnlichen Fall, wo Kollegen der belgischen Tageszeitungen „Le Soir“ und „De Morgen“ sowie Mitarbeiter des belgischen Fernsehens betroffen waren, das Vorgehen der belgischen Justiz verurteilt. Anfang Mai beschloss das belgische Parlament ein neues Pressegesetz, das Journalisten künftig vor Telefonüberwachung, Beschlagnahme von Recherchematerial und Haussuchungen schützen soll.

Pol Deltour, Generalsekretär der nationalen belgischen Journalistenvereinigung AGJPB, bewertet den Gesetzestext sehr positiv. Zwar sind Straftatbestände, die Staatssicherheit, Leib und Leben belgischer Bürger, die Demokratie oder die königliche Familie betreffen, vom Quellenschutz ausgenommen. Doch diese Einschränkung wurde vom Justizausschuss des Parlaments in letzter Minute noch dahingehend präzisiert, dass sie nur im Fall einer terroristischen Bedrohung geltend gemacht werden darf.

Eine Affäre Tillack also wäre demnächst in Belgien nicht mehr denkbar. Dann könnte die Internationale Journalistenvereinigung ihre Forderung zurückziehen, die Europäischen Institutionen an einen Ort zu verlagern, wo die Arbeitsbedingungen für Journalisten sicherer sind. Das neue Gesetz muss allerdings noch den Senat passieren. Da sich am 13. Juni bei den Regionalwahlen die Machtverhältnisse ändern könnten, bleibt weiterhin offen, ob der Quellenschutz wie geplant ab Ende Juni in Belgien vom Gesetzgeber garantiert wird.

 

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