MÜNSTER. Zu insgesamt 5.000 Euro Schmerzensgeld hat das Landgericht Münster den Axel-Springer-Verlag und einen Fotografen wegen der Veröffentlichung des Fotos eines Gewaltopfers verurteilt (AZ: 10 O 626 / 03).
Der Fotograf hatte im vorigen Jahr bei einem Gerichtsprozess eine Frau fotografiert, obwohl es verboten war. Das Foto erschien großformatig in der „Bild-Zeitung“. Als Nebenklägerin war die 28jährige damals gegen ihren Mann vorgegangen, der den gemeinsamen Sohn getötet, die Tochter schwer verletzt und sie selbst mit Hammerschlägen niedergestreckt hatte. Das Gericht war der Ansicht, dass das Persönlichkeitsrecht der Klägerin schwer verletzt worden war, „indem sie als Verbrechensopfer rücksichtslos zum Gegenstand reißerischer Berichterstattung gemacht wurde“. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.