Editorial: Mehr Farbe

Neues Haus, neues Layout, neue Möglichkeiten und ein Stück Digital Workflow. So der Rahmen dieser M-Ausgabe nach der sicher für Leserinnen und Leser viel zu langen „Sommerpause“. Menschen, nicht Computer, machen eben Medien: M kommt farbiger daher mit mehr Rubriken und Stilformen – Platz für mehr Informationen über Aktivitäten in ver.di und Debatten um das, was Journalisten, Rundfunkmitarbeiterinnen, Verlagsbeschäftigte und Filmemacherinnen bewegt.

Berufliche Probleme sowie die Entwicklung der Medienbranche spiegeln sich im Pro & Contra, dem Porträt, der Reportage, der Kolumne, Berichten und Artikeln. Der Kreativität und dem Anspruch in M zu lesen, was woanders nicht oder kaum sichtbar steht, ist nur eine Grenze gesetzt: der Seitenumfang! Ideen und Themenvorschläge sind sehr willkommen, gerne auch mit Bemerkungen zum veränderten Zeitschriftengesicht. Dank gilt an dieser Stelle vor allem den Freien, die ihre knapp bemessene Freizeit opferten, um in mehreren Ideen-Runden für eine erneuerte medienpolitische Zeitschrift zu streiten. Der Digital Workflow hat bei M bereits seit einiger Zeit Einzug gehalten. Mit dem Wechsel zur Druckerei apm werden nunmehr alle Daten per DSL übertragen und laufen dann in die computergesteuerte Rotation. Dem voraus geht natürlich das Layout am Computer mit der digitalen Bildrecherche und Bildbearbeitung, die Anzeigenakquise, bei der es demnächst eine neue Kooperation geben wird.

Einzusparen gibt es an M nichts mehr, in der Eine-Frau-Redaktion, bei einer Grafikerin für’s Layout und einem Cover-Gestalter, bei den Honoraren der emsigen Freien, ohne die M niemals erscheinen würde, bei den ohnehin zu wenigen Aufträgen vor allem für Fotografen. An inhaltlichem Gewicht wird erst recht nicht gespart: Der Digital Workflow in den Zeitungsverlagen – unser Titel – wird in M aufgrund der Dimension des Umbruchs und der Wegrationalisierung von Arbeitsplätzen ein Dauerbrenner der kommenden Monate und Jahre sein. Nicht anders ist es mit Themen wie den Arbeitsbedingungen in den Redaktionen und Sendern, so bei n-tv und dem RBB (S. 23 / 24); beim Informationsfreiheitsgesetz (S. 13), der Lage der Fotografen (S. 13), den Verwertungs- und Urheberrechten (S.19 / 20), der Presse-Versorgung (S. 16) und dem Internationalen (S. 31 – 33). Kritisch werden wir auch die Vorstöße der Arbeitgeber zur nachhaltigen Absenkung der ohnehin sehr geringen Kinolöhne begleiten und über den Kampf der Kinomitarbeiter gegen dieses „unmoralische Angebot“ berichten (S. 26). M ist eben nicht „nur“ Journalistenblatt, sondern die Zeitschrift aller Medienschaffenden.

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Mehr Vielfalt statt Einfalt im TV

Die vielfach ausgezeichnete Britcom „We Are Lady Parts“ über eine islamische Mädchen-Punkband in London ist eines der vielen Beispiele von „Diversity“-Formaten, die in der Coronazeit einen regelrechten Boom erlebten. Die neue zweite Staffel der Comedy war vor kurzem für den renommierten Diversify TV Awards nominiert. Deutsche Anwärter waren diesmal nicht vertreten.
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WDR mit Altersgrenze

Ist eine Beendigung der Tätigkeit beim WDR aus Altersgründen eine Diskriminierung? Diese spannende juristische Frage könnten Gerichte mit Hilfe des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) klären. M sprach mit einem Arbeitsrechtler, der eine Klage von Betroffenen auf Schadenersatz für „nicht aussichtslos“ hält.
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Rassismus in den Kommentarspalten

Wenn Redaktionen in ihren Social-Media-Posts mit reißerischen Fragen und Generalisierungen arbeiten, kommen aus der Leserschaft häufiger rassistische Kommentare als wenn die Journalist*innen Kontext liefern. Das ist ein zentrales Ergebnis des Monitoring-Projekts „Better Post“, das die Neuen deutschen Medienmacher*innen (NdM) im September 2021 mit ihren Partnern im „Kompetenznetzwerk gegen Hass im Netz“ starteten, denn: „Rassismus darf kein Clickbait sein“.
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Presserat regelt Interessenkonflikte neu

Redaktionen müssen Interessenkonflikte ihrer Mitarbeiter*innen bei der Berichterstattung vermeiden oder diese zumindest der Leserschaft gegenüber offenlegen. Das Plenum des Deutschen Presserats hat die bisherige Ziffer 6 im Pressekodex entsprechend aktualisiert. Nach der neuen Richtlinie 6.1 sollen auch persönliche Beziehungen strikt von der journalistischen Tätigkeit getrennt oder zumindest offengelegt werden, wenn sie Zweifel an der Unabhängigkeit der Berichterstattung wecken können.
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