Der Bayerische Rundfunk (BR) hat sich mit ver.di darauf verständigt, dass ab 2012 alle, deren Urlaub sich nach Manteltarifvertrag (MTV) oder 12a-Tarifvertrag richtet, einheitlich 31 Tage Urlaub erhalten. Das sind Angestellte, feste Freie und Gagisten, nicht aber Mitarbeiter in den Klangkörpern, Auszubildende und Volontäre, da deren Urlaub schon bisher nicht nach dem Lebensalter gestaffelt war. Bisher hatten die Beschäftigten unter Alter 30 nur 26 Tage Urlaub. Diese Verbesserung hätte den BR etwa 0,1% von Gehalts- und Honoraretat gekostet. Um das zu erreichen, musste an anderer Stelle ein Preis gezahlt werden: Die noch ausstehende Tariferhöhung um 0,2% wird nun mit 0,15% entsprechend niedriger ausfallen.
Anlass für die Neuregelung war das Urteil des Bundesarbeitsgerichts (9 AZR 529/10) zur Altersdiskriminierung junger Beschäftigter gegenüber älteren im öffentlichen Dienst, weil letztere aufgrund ihres Alters mehr Urlaub erhalten haben. Auch alle öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben in ihren MTV altersabhängige Urlaubsstaffeln. Diese sind damit offensichtlich ebenfalls altersdiskriminierend. (M 5/2012)
Auch der MDR zog bereits seine Konsequenzen aus dem BAG-Urteil. Bis die Tarifvertragsparteien beim MDR eine diskriminierungsfreie Regelung vereinbart haben, wird der MDR auf freiwilliger Basis allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die in den Geltungsbereich des MTV fallen, zunächst für die Kalenderjahre 2011 und 2012 altersunabhängig Erholungsurlaub von 31 Arbeitstagen gewähren. Soweit demnach noch ein Urlaubsanspruch für das Kalenderjahr 2011 besteht, kann dieser bis zum 30.09.2012 bei der beantragt werden.