Am 29. März billigte der Federal Court im Süd-Distrikt von New York einen Schiedsspruch, der freien Journalisten in den USA 18 Millionen Dollar für Zeitungsartikel zuspricht, die ohne ihre Zustimmung in Online-Pressearchive eingestellt wurden. „New York Times“, Time Inc., und das „Wall Street Journal“ sowie fünf Datenbankanbieter, darunter Dow Jones, Knight-Ridder und Lexis-Nexis, stimmten der Einigung zu, nach der sie pro Artikel bis zu 1.500 Dollar an den Autor zahlen müssen.
Die genaue Entschädigung ist abhängig vom Originalhonorar, Erscheinungsjahr, Erlaubnis oder Verbot einer künftigen Datenbanknutzung sowie davon, ob das Copyright für den Artikel – wie in den USA nicht unüblich – offiziell registriert wurde. Für unregistrierte Veröffentlichungen gibt es bis zu 60 Dollar.
Geklagt hatten auf Grundlage des vor dem Supreme Court der USA im Jahre 2001 gewonnenen Musterprozesses „Tasini et al vs. The New York Times et al“ (siehe «M» 8 – 9/2001) die drei Autorenverbände American Society of Journalists and Authors, Authors Guild und National Writers Union (NWU) sowie 21 Freelancer. „Die Einigung ist das letzte Kapitel in einem zwölfjährigen Kampf gegen schlimmes Unrecht“, sagte Jonathan Tasini, mittlerweile Ehrenpräsident der NWU. „Aber noch wichtiger, sie zeigt: Autoren können sich zur Wehr setzen, kämpfen und gewinnen.“
lü