Aktivrente: Keine Option für Freie

Bild: Pixabay

Ein Bestandteil des derzeit kontrovers diskutierten “Rentenpakts” ist die sogenannte Aktivrente. Wer trotz Ruhestand weiter erwerbstätig ist, bekommt einen Steuerbonus. Doch das geplante Gesetz enthält eine Schieflage: Freie Journalisten oder Autorinnen sind wie andere Selbstständige von der Regelung ausgenommen.

Zum Jahreswechsel 2026 soll die sogenannte Aktivrente starten, Ruheständler dürfen dann bis zu 2000 Euro im Monat steuerfrei hinzuverdienen. Das gilt aber nur dann, wenn sie als abhängig Beschäftigte sozialversicherungspflichtig sind. Soloselbstständige, die nach Erreichen des Altersgrenze besonders häufig weiter arbeiten müssen, um finanziell über die Runden zu kommen, bleiben außen vor.

“Ein echtes Plus für alle” verspricht SPD-Finanzminister Lars Klingbeil wahrheitswidrig. Das Vorhaben, mit dem die Bundesregierung gegen den Fachkräftemangel vorgehen will, stößt bei den davon exkludierten Medienfreien zu Recht auf Unmut. Es bedürfe “aktuell keiner weiteren Anreize, diesen Personenkreis zur Weiterarbeit zu bewegen”, heißt es zynisch im Gesetzentwurf.

Derartige Ignoranz der politisch Verantwortlichen gegenüber selbstständig Tätigen hat schon Tradition. Erinnert sei nur an die Corona-Hilfen: Während Festangestellten während der Pandemie unbürokratisch Kurzarbeitergeld gewährt wurde, mussten freie Autoren oder Journalistinnen in aufwändigen Anträgen detailliert ihre Bedürftigkeit nachweisen – und die gezahlten “Soforthilfen” später teilweise zurückzahlen. Dabei hatte der damalige Finanzminister Olaf Scholz (SPD) in seinen “Bazooka-Reden” einst vollmundig angekündigt, es handele sich um Zuschüsse und keinesfalls um Kredite. In den folgenden Gerichtsverfahren bekamen die wenigen Betroffenen, die den Mut hatten zu klagen, meist recht.

Aktivrente

Zum 1. Januar 2026 soll das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmer*innen im Rentenalter in Kraft treten. Es sieht vor, dass Arbeitnehmer*innen , die jenseits der Regelaltersgrenze arbeiten, einen Steuerfreibetrag in Höhe von monatlich 2.000 Euro erhalten sollen.

Hartnäckig hält sich das Klischee vom Selbstständigen als “reichem Unternehmer”, der staatlichen Beistand nicht nötig hat. Freiberuflichkeit wird in diesem Kontext mit gut verdienenden Anwältinnen oder Steuerberatern assoziiert. Diese Berufsgruppen sind im Gegensatz zu freien Journalisten und Journalistinnen, die teils wie auf dem Basar über die Höhe ihre Bezahlung verhandeln müssen, durch verbindliche ständische Gebührenordnungen abgesichert. Im Medienbereich dagegen existieren oft nur Empfehlungen, an die sich nicht alle Auftraggeber halten.

Freie sollen weiter Steuern zahlen

Für die Betroffenen besonders ärgerlich ist, dass sie von der Aktivrente ausgeschlossen werden sollen, obwohl die meisten von ihnen jahrzehntelang in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Freiberufliche Publizisten sind seit 1983 in der Künstlersozialkasse (KSK) pflichtversichert und damit Teil des Solidarsystems. “Viele unserer Mitglieder sind auch als Rentner auf zusätzliche Erwerbseinkommen angewiesen”, betont Veronika Mirschel, die in der ver.di-Bundesverwaltung die Interessen der Selbstständigen vertritt. Dass Freiberufler im Alter für ihren Zusatzverdienst weiterhin Steuern zahlen sollen, während abhängig Beschäftigten ein Bonus von 24.000 Euro im Jahr gewährt wird, widerspreche “nicht nur jedem Gerechtigkeitsgefühl, sondern auch dem im Grundgesetz verankerten Gleichbehandlungsgebot”.

Neben ver.di und dem DGB protestieren weitere Interessenverbände gegen die neue Regelung. Der Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland hat die Onlinepetition “Aktivrente auch für Selbstständige: Wir sind keine Erwerbstätigen zweiter Klasse” gestartet. Der Aufruf wurde in kürzester Zeit von über 65.000 Personen unterstützt, auch zahlreiche Journalisten und Autorinnen beteiligten sich mit ihrer Unterschrift. Veronika Mirschel hält es für unverständlich, in der KSK versicherte Freie von dem gewährten Steuernbonus auszunehmen. In der vorliegenden Form, glaubt die Gewerkschafterin, stehe der Gesetzentwurf nicht im Einklang mit der Verfassung. Falls sich bei den abschließenden Beratungen im Parlament nichts Wesentliches mehr ändert, könnte eine Klagewelle auf die Gerichte zukommen.


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