Zeitung in Reutlingen muss Honorare nachzahlen

Justitia Foto: Hermann Haubrich

Mehrere tausend Euro Honorarnachzahlung hat sich ein freier Journalist und Fotograf mit Unterstützung von ver.di erstritten. In einem kürzlich bekannt gewordenen, gerichtlich protokollierten Vergleich wurde der Verlag des „Reutlinger Generalanzeigers“ verpflichtet, die über mehrere Jahre zu niedrig ausgefallenen Honorare um rund 20 Prozent aufzustocken. Der Verlag muss die Honorare aufgrund der gemeinsamen Vergütungsregeln nachzahlen, die von den Journalisten-Gewerkschaften mit dem Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger auf Basis des Urheberrechtsgesetzes vereinbart wurden.

„Dass ausgerechnet die Zeitung des Vorsitzenden des baden-württembergischen Verlegerverbandes Valdo Lehari jr. sich nicht an die vereinbarten Mindesthonorare hält, ist eine besondere Pikanterie dieses Falles“, kommentiert der Leiter des ver.di-Landesfachbereichs Medien in Baden-Württemberg, Siegfried Heim. Den Versuch des „Reutlinger Generalanzeiger“, dem Journalisten eine Verschwiegenheitsklausel aufzuerlegen, hatte dieser mit Unterstützung der ver.di-Juristen abgewehrt.

Der Fall zeige allerdings auch, dass gesetzliche Verbesserungen des Urheberrechts dringend notwendig seien, so Heim weiter. Denn der klagende Journalist hatte sofort nach Geltendmachung seines Anspruchs auf Honorarnachzahlung keine Aufträge mehr vom „Reutlinger Generalanzeiger“ erhalten. Dieses für alle Zeitungsverlage typische Vorgehen schrecke freie Journalisten ab, ihre gesetzlichen Ansprüche einzuklagen, da dies in der Praxis mit existenzbedrohendem Auftragsverlust einher gehe.
„Wir brauchen deshalb schnellstmöglich ein wirksames Verbandsklagerecht“, fordert Heim und kritisiert gleichzeitig die Verlegerlobby, die sich aktuell gegen die von der Berliner Regierungskoalition vereinbarte Reform des Urheberrechts wendet.

Für ver.di dagegen sind die geplanten Verbesserungen im Urheberrecht allein nicht ausreichend. ver.di fordert für ihre selbstständig tätigen Mitglieder gleichzeitig eine Kontrolle der ausgehandelten Mindesthonorare durch staatliche Stellen nach dem Vorbild des gesetzlichen Mindestlohns, dessen Einhaltung von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls garantiert wird.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Keine Auskunft zu Pegasus

Auch Onlinemedien fallen unter die vom Grundgesetz gedeckte Pressefreiheit. Das erkannte das Bundesverwaltungsgericht  erstmals an. Arne Semsrott, Chefredakteur der Transparenz- und Rechercheplattform FragDenStaat, hatte nach Presserecht vor dem Bundesverwaltungsgericht geklagt. Nun erkannte das Gericht grundsätzlich an, dass Presseauskunft Onlinemedien genau so wie Printmedien erteilt werden muss. Der Bundesnachrichtendienst (BND) ist aber nicht verpflichtet, einem Journalisten Auskünfte über den Erwerb und Einsatz der Software "Pegasus" zu erteilen.
mehr »

SWR lehnt Vergleich mit Regisseur ab

Vor dem Arbeitsgericht Stuttgart fand gestern der Gütetermin im Kündigungsschutzverfahren des Regisseurs Joachim Lang gegen den SWR statt. Der Sender hatte ihm am 11. Juli betriebsbedingt gekündigt. Begründet wurde die Änderungskündigung mit dem Sparkurs des Senders, der „angeblich“ keine weiteren Spielfilme vorsieht. Dies, obwohl der SWR laut Staatsvertrag verpflichtet ist, Spielfilme herzustellen. Zum gestrigen Termin vor dem Gericht hat der Sender keine Kompromisse angeboten. Damit kommt es nun zum Kammertermin mit einem Urteil.
mehr »

Neues Urteil gegen Kieler Nachrichten

Schlappe für den Verlag der Kieler Nachrichten: Das Landgericht Flensburg hat untersagt, dass der Verlag in Verträgen mit hauptberuflich freien Journalist*innen unzulässige Klauseln vereinbart. Erneut geklagt hatten der Deutsche Journalisten-Verband und die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di. Zukünftig darf die Kieler Zeitung Verlags- und Druckerei KG-GmbH & Co. die Klauseln nicht mehr nutzen, da sie unklar und unverständlich sind und die freien Mitarbeiter unangemessen benachteiligen.
mehr »

Niederlage für Google und Apple

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat zwei weitreichende Urteile gegen Tech-Riesen gefällt. Die Richter*innen bestätigten eine Geldbuße gegen Google von 2,4 Milliarden Euro. Zudem muss Apple 13 Milliarden Euro Steuern nachzahlen.
mehr »