Zeitung in Reutlingen muss Honorare nachzahlen

Justitia Foto: Hermann Haubrich

Mehrere tausend Euro Honorarnachzahlung hat sich ein freier Journalist und Fotograf mit Unterstützung von ver.di erstritten. In einem kürzlich bekannt gewordenen, gerichtlich protokollierten Vergleich wurde der Verlag des „Reutlinger Generalanzeigers“ verpflichtet, die über mehrere Jahre zu niedrig ausgefallenen Honorare um rund 20 Prozent aufzustocken. Der Verlag muss die Honorare aufgrund der gemeinsamen Vergütungsregeln nachzahlen, die von den Journalisten-Gewerkschaften mit dem Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger auf Basis des Urheberrechtsgesetzes vereinbart wurden.

„Dass ausgerechnet die Zeitung des Vorsitzenden des baden-württembergischen Verlegerverbandes Valdo Lehari jr. sich nicht an die vereinbarten Mindesthonorare hält, ist eine besondere Pikanterie dieses Falles“, kommentiert der Leiter des ver.di-Landesfachbereichs Medien in Baden-Württemberg, Siegfried Heim. Den Versuch des „Reutlinger Generalanzeiger“, dem Journalisten eine Verschwiegenheitsklausel aufzuerlegen, hatte dieser mit Unterstützung der ver.di-Juristen abgewehrt.

Der Fall zeige allerdings auch, dass gesetzliche Verbesserungen des Urheberrechts dringend notwendig seien, so Heim weiter. Denn der klagende Journalist hatte sofort nach Geltendmachung seines Anspruchs auf Honorarnachzahlung keine Aufträge mehr vom „Reutlinger Generalanzeiger“ erhalten. Dieses für alle Zeitungsverlage typische Vorgehen schrecke freie Journalisten ab, ihre gesetzlichen Ansprüche einzuklagen, da dies in der Praxis mit existenzbedrohendem Auftragsverlust einher gehe.
„Wir brauchen deshalb schnellstmöglich ein wirksames Verbandsklagerecht“, fordert Heim und kritisiert gleichzeitig die Verlegerlobby, die sich aktuell gegen die von der Berliner Regierungskoalition vereinbarte Reform des Urheberrechts wendet.

Für ver.di dagegen sind die geplanten Verbesserungen im Urheberrecht allein nicht ausreichend. ver.di fordert für ihre selbstständig tätigen Mitglieder gleichzeitig eine Kontrolle der ausgehandelten Mindesthonorare durch staatliche Stellen nach dem Vorbild des gesetzlichen Mindestlohns, dessen Einhaltung von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls garantiert wird.

Weitere aktuelle Beiträge

Quellenschutz in Gefahr 

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) verurteilt die Wochenzeitung  Kontext, weil sie den Namen des Mitarbeiters von AfD-Abgeordneten genannt hat, der sich in Chats rassistisch geäußert hatte, und ihre Quellen nicht preisgeben wollte. Das Frankfurter Urteil widerspreche guter journalistischer Praxis, kritisierte der verdi-Vorsitzende Frank Werneke.
mehr »

dju fordert Presseauskunftsrecht

Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di fordert, in den laufenden Koalitionsverhandlungen endlich das längst überfällige Bundespresseauskunftsgesetz zu beschließen. Danach sieht es gegenwärtig allerdings nicht aus. Bestehende konstruktive parlamentarische Vorlagen zu einem entsprechenden Gesetzentwurf habe die CDU/CSU in der Vergangenheit blockiert, moniert dju-Co-Vorsitzender Peter Freitag. Wie schon die letzte Große Koalition unter Angela Merkel setzte aber auch die soeben abgetretene Ampel-Regierung ein entsprechendes Vorhaben nicht um.
mehr »

Keine Auskunft zu Pegasus

Auch Onlinemedien fallen unter die vom Grundgesetz gedeckte Pressefreiheit. Das erkannte das Bundesverwaltungsgericht  erstmals an. Arne Semsrott, Chefredakteur der Transparenz- und Rechercheplattform FragDenStaat, hatte nach Presserecht vor dem Bundesverwaltungsgericht geklagt. Nun erkannte das Gericht grundsätzlich an, dass Presseauskunft Onlinemedien genau so wie Printmedien erteilt werden muss. Der Bundesnachrichtendienst (BND) ist aber nicht verpflichtet, einem Journalisten Auskünfte über den Erwerb und Einsatz der Software "Pegasus" zu erteilen.
mehr »

SWR lehnt Vergleich mit Regisseur ab

Vor dem Arbeitsgericht Stuttgart fand gestern der Gütetermin im Kündigungsschutzverfahren des Regisseurs Joachim Lang gegen den SWR statt. Der Sender hatte ihm am 11. Juli betriebsbedingt gekündigt. Begründet wurde die Änderungskündigung mit dem Sparkurs des Senders, der „angeblich“ keine weiteren Spielfilme vorsieht. Dies, obwohl der SWR laut Staatsvertrag verpflichtet ist, Spielfilme herzustellen. Zum gestrigen Termin vor dem Gericht hat der Sender keine Kompromisse angeboten. Damit kommt es nun zum Kammertermin mit einem Urteil.
mehr »