Anfang September hat die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen von der Staatsanwaltschaft Dortmund erfahren und dem Betroffenen, dem Journalisten Ulrich Sander, mitgeteilt, dass die Festplattenkopie seines Computers, die „nicht zur Feststellung beweisrelevanter Daten geführt“ habe, nach Verfahrensabschluss „vernichtet worden“ sei. Eine Weitergabe der Daten an Dritte oder ihre Übermittlung zur Akteneinsicht „habe zu keinem Zeitpunkt stattgefunden“.
Ein später Lohn für Hartnäckigkeit. Sander war im Mai 2003 in Verdacht geraten, auf staatsanwaltlichen Kopfbögen gefälschte Schreiben verschickt zu haben. Die Briefe waren an ehemalige Angehörige des bayerischen Gebirgsjägerregiments gerichtet, von denen einige hundert in Verdacht stehen, an Massakern im zweiten Weltkrieg, u. a. in Griechenland, beteiligt gewesen zu sein. Sander betreibt seit Jahren engagiert die Aufklärung dieser Verbrechen und die Suche nach möglichen Tätern.
Im Zuge der Ermittlungen gegen ihn selbst war Anfang Dezember 2003 seine Wohnung durchsucht und eine Festplattenkopie des Computers einbehalten worden, obwohl sich schnell erwies, dass kein Belastungsmaterial gefunden wurde. Erst im Sommer 2005 wurden die Ermittlungen gegen Sander eingestellt. Die Daten, deren Rückgabe der Betroffene auch mit Unterstützung der dju immer wieder gefordert hatte, sollten zunächst bei den Ermittlungsakten bleiben (M 03/ und 08/2005).