Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing macht auf Probleme der Bildhonorierung aufmerksam
Ein 20prozentiger Honoraraufschlag für die zusätzliche Verwendung von Fotos in Online-Diensten wird von den Medien-Konzernen in der Regel offenbar nicht gezahlt. Diese Feststellung traf die Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) auf ihrer Jahresversammlung in Hamburg.
In ihrer alljährlich herausgegebenen Broschüre „Bildhonorare“ hatte die MFM die Empfehlung für diesen Zuschlag gegeben. Nur wenige, darunter auch IG Medien-Vertreter Christian von Polentz, konnten von Verlagen berichten, die freiwillig ohne Anstoß ein zusätzliches Honorar von 20 Prozent oder weniger bezahlen. Andere zahlen, wenn es der Fotograf einfordert. Die Erfahrungen würden jedoch belegen, daß für die meisten die Honorierung in Online-Diensten kein Thema sei, so der Fotograf aus Berlin. Erinnert wurde an die Aktion der „Tagesspiegel“-Fotografen im März diesen Jahres in Berlin. Sie hatten sich gegen eine unbezahlte Mehrfachnutzung ihrer Fotos in verschiedenen Medien, darunter im Internet, zur Wehr gesetzt (siehe M 4/99). Die MFM wird die Verbände, die Fotografen vertreten, auf diese Problematik aufmerksam machen. Außerdem sollen die Chefredaktionen von Tageszeitungen in einem Rundbrief nochmals darauf hingewiesen werden, daß die gesonderte Online-Nutzung nun einmal gesondert honoriert werden müsse. Das um so mehr, da sich immer mehr Zeitungen im Internet präsentieren.
Ein weiteres Thema war die Höhe der Honorare für Titelfotos in illustrierten Zeitschriften. Die in der MFM-Broschüre angegebenen Honorare seien zu hoch und in der Praxis nicht durchsetzbar. Beispielsweise wird bei einer Auflage von 500000 ein Honorar von 1650 Mark empfohlen. Das Plenum beschloß dennoch, die Vorgaben nicht zu verändern, da die Akzeptanz der geforderten Honorare seitens des Kunden dann weiter runter gehen würde.
Die Rubriken Illustrierte-, Mitglieder-, Kunden-, Mitarbeiter-, Firmenzeitschriften sollen künftig in der Broschüre mehr differenziert werden. Gerade in diesem Bereich sei nicht alles über die Auflage zu definieren, so Christian von Polentz. „Beispielsweise gibt es Kundenzeitschriften, die vor allem der Werbung dienen, und solche mit einem höheren unterhaltenden Charakter, in denen der Anteil journalistischer Beiträge dementsprechend größer ist.“
Bei Büchern und Bildbänden wurde konstatiert, daß Nachauflagen nicht gemeldet und somit die Urheber um ihr Geld gebracht werden. Das MFM-Plenum regte dazu eine Medienanalyse an. Außerdem soll durch eine PR-Aktion darauf hingewiesen werden, daß bei nicht gemeldeten Nachauflagen ein 500prozentiger Aufschlag für die so nicht genehmigte Nutzung erhoben werden kann.
Die Mittelstandsgesellschaft Foto-Marketing ist ein Arbeitskreis des Bundesverbandes der Pressebild-Agenturen und Bildarchive e.V. (BVPA). Sie ist darüber hinaus offen für alle, die eine Pressebild-Agentur, einen Bilderdienst oder ein Bildarchiv in Deutschland betreiben sowie für Organisationen, die Bildjournalisten und Fotografen vertreten. Die jährlich von der MFM ermittelten und herausgegebenen „Bildhonorare“ haben sich inzwischen sowohl für Anbieter als auch für Nutzer von Bildern als eine nützliche Kalkulationsgrundlage für Honorare bewährt. Bei Streitfällen werden sie von den Gerichten als Richtlinie zur Bewertung von Bilderverwendungen herangezogen.