Honorare in Online-Diensten für viele kein Thema

Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing macht auf Probleme der Bildhonorierung aufmerksam

Ein 20prozentiger Honoraraufschlag für die zusätzliche Verwendung von Fotos in Online-Diensten wird von den Medien-Konzernen in der Regel offenbar nicht gezahlt. Diese Feststellung traf die Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) auf ihrer Jahresversammlung in Hamburg.

In ihrer alljährlich herausgegebenen Broschüre „Bildhonorare“ hatte die MFM die Empfehlung für diesen Zuschlag gegeben. Nur wenige, darunter auch IG Medien-Vertreter Christian von Polentz, konnten von Verlagen berichten, die freiwillig ohne Anstoß ein zusätzliches Honorar von 20 Prozent oder weniger bezahlen. Andere zahlen, wenn es der Fotograf einfordert. Die Erfahrungen würden jedoch belegen, daß für die meisten die Honorierung in Online-Diensten kein Thema sei, so der Fotograf aus Berlin. Erinnert wurde an die Aktion der „Tagesspiegel“-Fotografen im März diesen Jahres in Berlin. Sie hatten sich gegen eine unbezahlte Mehrfachnutzung ihrer Fotos in verschiedenen Medien, darunter im Internet, zur Wehr gesetzt (siehe M 4/99). Die MFM wird die Verbände, die Fotografen vertreten, auf diese Problematik aufmerksam machen. Außerdem sollen die Chefredaktionen von Tageszeitungen in einem Rundbrief nochmals darauf hingewiesen werden, daß die gesonderte Online-Nutzung nun einmal gesondert honoriert werden müsse. Das um so mehr, da sich immer mehr Zeitungen im Internet präsentieren.

Ein weiteres Thema war die Höhe der Honorare für Titelfotos in illustrierten Zeitschriften. Die in der MFM-Broschüre angegebenen Honorare seien zu hoch und in der Praxis nicht durchsetzbar. Beispielsweise wird bei einer Auflage von 500000 ein Honorar von 1650 Mark empfohlen. Das Plenum beschloß dennoch, die Vorgaben nicht zu verändern, da die Akzeptanz der geforderten Honorare seitens des Kunden dann weiter runter gehen würde.

Die Rubriken Illustrierte-, Mitglieder-, Kunden-, Mitarbeiter-, Firmenzeitschriften sollen künftig in der Broschüre mehr differenziert werden. Gerade in diesem Bereich sei nicht alles über die Auflage zu definieren, so Christian von Polentz. „Beispielsweise gibt es Kundenzeitschriften, die vor allem der Werbung dienen, und solche mit einem höheren unterhaltenden Charakter, in denen der Anteil journalistischer Beiträge dementsprechend größer ist.“

Bei Büchern und Bildbänden wurde konstatiert, daß Nachauflagen nicht gemeldet und somit die Urheber um ihr Geld gebracht werden. Das MFM-Plenum regte dazu eine Medienanalyse an. Außerdem soll durch eine PR-Aktion darauf hingewiesen werden, daß bei nicht gemeldeten Nachauflagen ein 500prozentiger Aufschlag für die so nicht genehmigte Nutzung erhoben werden kann.

Die Mittelstandsgesellschaft Foto-Marketing ist ein Arbeitskreis des Bundesverbandes der Pressebild-Agenturen und Bildarchive e.V. (BVPA). Sie ist darüber hinaus offen für alle, die eine Pressebild-Agentur, einen Bilderdienst oder ein Bildarchiv in Deutschland betreiben sowie für Organisationen, die Bildjournalisten und Fotografen vertreten. Die jährlich von der MFM ermittelten und herausgegebenen „Bildhonorare“ haben sich inzwischen sowohl für Anbieter als auch für Nutzer von Bildern als eine nützliche Kalkulationsgrundlage für Honorare bewährt. Bei Streitfällen werden sie von den Gerichten als Richtlinie zur Bewertung von Bilderverwendungen herangezogen.

 

 

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Unabhängige Medien in Gefahr

Beim ver.di-Medientag Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen diskutierten am 20. April rund 50 Teilnehmende im Zeitgeschichtlichen Forum in Leipzig die aktuelle Entwicklungen in der Medienlandschaft, die Diversität in den Medien und Angriffe auf Medienschaffende. Das alles auch vor dem Hintergrund, dass bei den kommenden Landtagswahlen in Thüringen, Sachsen und Brandenburg die AfD laut Umfragen stark profitiert. 
mehr »

ARD-Krimis werden barrierefrei

Untertitelung, Audiodeskription, Gebärdensprache – das sind die so genannten barrierefreien Angebote, die gehörlosen oder extrem schwerhörige Fernsehzuschauer*innen gemacht werden. Die ARD sendet fast alle neu produzierten Folgen ihrer Krimireihen „Tatort“ und „Polizeiruf 110“ auch mit Gebärdensprache. Beide Reihen seien „die ersten und aktuell die einzigen regelmäßigen fiktionalen Angebote mit Gebärdensprache in der deutschen Fernsehlandschaft“, erklärte die ARD.
mehr »

Top Tarifergebnis im Kino

In den Tarifverhandlungen mit der Kino-Kette UCI (United Cinemas International GmbH) wurde am 19. Februar 2024 ein Tarifergebnis erzielt, das an vielen Stellen die ver.di-Forderungen erreicht, so auch den Einstiegslohn von 14 Euro. In der anschließenden Befragung der Mitglieder bis zum 4. März gab es keinerlei Ablehnung. Somit beschloss auch die ver.di-Tarifkommission einstimmig die Annahme des Tarifergebnisses.
mehr »

Einschüchterungsversuche der Hohenzollern

Eine Studie der Universität Leipzig hat am Beispiel der deutschen Adelsfamilie Hohenzollern untersucht, wie kritische Berichterstattung und Forschung durch gezielte Anwaltsstrategien beeinflusst oder behindert werden sollen. Die Kommunikationswissenschaftler*innen haben dabei die Wirkung von SLAPPs (Strategic Lawsuits Against Public Participation) aus Sicht der Betroffenen nachvollzogen. Verunsicherung und Einschränkung der Arbeitsfähigkeit sind direkte Folgen bei ihnen.
mehr »