Honorarempfehlung Text 2001 für freie journalistische Arbeit

der Mittelstandsgemeinschaft Journalismus

Was ist und was bringt die Honorarempfehlung?

Die „Honorarempfehlung Text“ wird von der Mittelstandsgemeinschaft Journalismus erstellt, einem Zusammenschluss hauptberuflicher frei tätiger Journalistinnen und Journalisten, die der IG Medien angehören. Auf Grund der Gesetzeslage haben die Empfehlungen keine bindende oder verpflichtende Wirkung. Sie sollen aber die Wettbewerbsbedingungen von freien Journalistinnen und Journalisten verbessern, indem marktübliche Honorare und Auftragskonditionen für Texte in Printmedien als Orientierungsmaßstab für den Abschluss von Verträgen dienen.

Die Empfehlungen beruhen im Wesentlichen auf Honorarumfragen, die die IG Medien regelmäßig unter „Freien“ durchführt. Außerdem fließen tarifliche Entwicklungen aus dem Printbereich (z.B. Tarifvertrag für arbeitnehmerähnliche Freie an Tageszeitungen), Honorare für journalistische Textleistungen sowie Erfahrungen aus der Freien-Arbeit und -Beratung der IG Medien ein. Diese Erfahrungen zeigen: Regelmäßige Vertragsabschlüsse unterhalb der hier empfohlenen Honorarsätze ermöglichen keine selbstständige wirtschaftliche Existenz auf Grundlage freier journalistischer Tätigkeit.

Honorarempfehlung für Texte in Printmedien

Tages-, Halbtages- und Stundensätze für freie journalistische Arbeit

Tagessatz
590 DM
Halbtagessatz
300 DM
Stundensatz
 90 DM

Freie sollten nur auf Basis von Tagessätzen arbeiten. Für kleinere journalistische Arbeiten sollte ein Halbtagessatz in Rechnung gestellt werden.

Grundsätze der Honorarberechnung

  • Von den empfohlenen Tages-, Halbtages- und Stundensätze für freie journalistische Arbeit sollte nur begründet abgewichen werden. Zu- oder Abschläge können sich aus Berufserfahrung, Auflagenhöhe oder besonderen Arbeitsbedingungen ergeben.
  • Diese Sätze sind Mindestsätze, die insbesondere bei aufwändigen Arbeiten (z.B. Recherchen im Ausland) deutlich überschritten werden sollten.
  • Bei größeren Arbeiten können Pauschalhonorare vereinbart werden, die sich nach der voraussichtlichen Dauer richten. Bei einer nicht vom Auftragnehmer zu verantwortenden Überschreitung des vereinbarten Zeit-raumes sollten für die Dauer der Überschreitung Tagessätze berechnet werden.
  • Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist zusätzlich in Rechnung zu stellen, sofern der Auftragnehmer mehrwertsteuerpflichtig ist.
    – Reise-, Telekommunikationskosten und andere Auslagen sollten berechnet werden.

Zuschläge und Abschläge

  • Freie können je nach Berufserfahrung einen Auf- oder Abschlag von 20 Prozent auf die oben empfohlenen Sätze vornehmen (siehe Tabelle unten).
  • Bei Tageszeitungen mit einer Auflage unter 100.000 und Publikumszeitschriften unter 800.000 Exemplaren kann ein Honorarabschlag bis zu 15 Prozent berechnet werden (siehe Tabelle).
  • Muss auftragsgemäß nachts oder am Wochenende gearbeitet werden, wird die Vereinbarung angemessener Zuschläge empfohlen.
  • Bei der digitalen Zweitverwertung von Printtexten in Online-Medien, elektronischen Archiven und auf CD-ROM sind Aufschläge auf das Honorar für die Printausgabe zu zahlen. Wird ein Text für die Erstveröffentlichung in einem Online-Medium oder auf CD bzw. DVD erstellt, sollten mindestens die Tages- bzw. Halbtagessätze für Printtexte berechnet werden.

Urheber- und Nutzungsrechte

Diese Empfehlung beruht bei Beiträgen für Zeitungen auf der Einräumung eines einfachen Nutzungsrechtes nach § 38 Abs. 3 UrhG, also für den einmaligen Abdruck mit der Möglichkeit für Urheber/innen, den Beitrag erneut in einem anderen Medium zu veröffentlichen. Es wird empfohlen, für den Ausschluss einer weiteren Veröffentlichung im Verbreitungsgebiet regionaler und lokaler Zeitungen keinen Honorarzuschlag zu erheben, wenn ein ausschließliches Nutzungsrecht nur bis zum Erscheinen des Beitrages eingeräumt wird.

Bei Zeitschriften beruht diese Empfehlung auf der Einräumung eines ausschließlichen Nutzungsrechtes nach § 38 Abs. 1 UrhG, d.h. Urheber/innen dürfen denselben Beitrag erst ein Jahr nach der Erstveröffentlichung erneut verwerten.

Die Einräumung weiterer Nutzungsrechte ist gesondert zu vereinbaren und zu honorieren. Bei der digitalen Zweitwertung von Printtexten durch oder im Auftrag von Tageszeitungen und Zeitschriften in ihren Online-Ausgaben, in Online-Diensten oder elektronischen Archiven sowie auf CD-ROM sind folgende Mindestaufschläge auf das Honorar angemessen:

Mindestaufschläge für digitale Zweitverwertung

Art der Nutzung
Verfügbarkeit
Aufschlag
Online-Ausgabe/-Dienst
bis zu einem Monat
10 %
  bei längerer Nutzung
pro Jahr zusätzlich*

5 %
Elektronisches Archiv
bei Aufnahme
10 %
  pro Jahr
5 %
CD-ROM**
bei Aufnahme
10 %

* i.d.R. bis zu einem Jahr. Ist eine langfristige Verfügbarkeit geplant und sind Texte über Suchfunktionen erschließbar, sollten außer dem Zuschlag für die aktuelle Online-Veröffentlichung die für elektronische Archive berechnet werden.
** nur so genannte Jahrgang-CDs. Andere CD-Veröffentlichungen sollten höher berechnet werden.

Tagessätze bei unterschiedlicher Berufserfahrung, Auflage und Arbeitsort

Berufs-
erfahrung
Eigenes Büro, eigene Infrastruktur
Kein Büro, Arbeitsort in Redaktion

normale Auflage
niedrige Auflage
normale Auflage
niedrige Auflage

von DM
bis DM
von DM
bis DM
von DM
bis DM
von DM
bis DM
Gering
470
560
385
470
295
500
240
415
Durch-
schnittlich
590

500
  415
530
325
445
Langjährig
620
700
530
620
445
650
355
560

 

Herausgeber:
Mittelstandsgemeinschaft Journalismus
c/o Veronika Mirschel
IG Medien – Hauptvorstand Friedrichstraße 15
70174 Stuttgart
Telefon 07 11 / 20 18-113
Fax -300
E-Mail: mirschel@igmedien.de

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