Nach einem jahrelangen Rechtsstreit hat das Landgericht München I nun erstinstanzlich entschieden, dass dem Kameramann Jost Vacano für seine Mitarbeit an „Das Boot“ 475.000€ von Bavaria Film, WDR und EuroVideo zu leistende Nachvergütungen zustehen. Zudem müsse er zukünftig mit 2,25% an Nettoerlösen beteiligt werden und habe nach Ausstrahlungen Anspruch auf Wiederholungshonorare entsprechend des Tarifvertrages beim WDR. Beide Seiten kündigten an, über die Anrufung der Folgeinstanz nachzudenken.
Vacano hatte 1980 und 1981 als Chefkameramann am Welterfolg „Das Boot“ mitgewirkt, hat für die Dreharbeiten extra eigene Kameratechniken entwickelt und hatte dafür eine Pauschalvergütung von umgerechnet etwa 92.000€ erhalten. Die nun Vacano zugesprochene Summe beruht auf den Gewinnen, die die drei Unternehmen seit Inkrafttreten der Urheberrechtsreform von 2002 erzielt haben. Der Gesetzgeber hatte 2002 einen Anspruch auf angemessene Vergütung sowie ein Recht auf Vertragsanpassung ins Urheberrecht aufgenommen. Die Klagen von Vacano und anderen Urhebern und die zugesprochenen Summen zeigen, wie weit die Vergütungen in großen Bereichen der Filmwirtschaft vom Maßstab der Angemessenheit entfernt sind.