Tarifabschlusse Zeitschriftenverlage und Buchhandel
Für die Angestellten der Zeitschriftenverlage in Niedersachsen wird nach dem jüngsten Tarifabschluss der Gehaltstarifvertrag rückwirkend zum 1. Juni 2011 wieder in Kraft gesetzt. Im Dezember 2011 gibt es eine Einmalzahlung von 200 Euro. Ab Oktober 2012 werden die Gehälter um 2% erhöht. Im Oktober 2013 folgt eine weitere Einmalzahlung von 200 Euro. Die Laufzeit des Tarifvertrags endet am 30.6.2014. Der Manteltarifvertrag wird im ungekündigten Zustand ohne Änderungen verlängert bis zum 31.12.2015. Gleiches gilt für den Altersteilzeit-TV, der weiter bis zum 31.12.2016 läuft.
Auch für die Zeitschriftenverlage in Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern wurde eine Tarifeinigung erreicht. Mit dem Dezembergehalt 2011 und noch einmal im November 2013 erhalten die Beschäftigten eine Einmalzahlung von 200 Euro. Im November 2012 werden die Gehälter und Ausbildungsvergütungen um 2% erhöht. Der Manteltarifvertag wird um zwei Jahre bis zum 30. Juni 2013 verlängert. Der Gehaltstarifvertrag ist erstmals kündbar zum 31. August 2014.
Die Gehälter der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im herstellenden Buchhandel in Baden-Württemberg werden zum 1. Januar 2012 um 2,5 Prozent steigen. Zuvor gibt es für alle Beschäftigten eine Einmalzahlung in Höhe von 180 Euro (für Auszubildende 90 Euro; für Teilzeitbeschäftigte anteilig). Mit der linearen Erhöhung wurde die aktuelle Inflationsrate ausgeglichen. Der Entgelttarifvertrag kann erstmals zum 31. Dezember 2012 gekündigt werden. Damit ist das Tarifjahr 2011 abgeschlossen. Im nächsten Jahr liegt es an allen Kolleginnen und Kollegen, sich für einen neuen Tarifvertrag einzusetzen.