Wer eine private Versicherung beim Presse-Versorgungswerk abgeschlossen hat und daraus als Rentner Leistungen bezieht, muss dafür keine Beiträge zur Krankenversicherung zahlen. Das hat das Bayerische Landesozialgericht entschieden (Az. L 5 KR 161/09) und damit die erstinstanzliche Entscheidung des Sozialgerichts München (Az. S 44 KR 641/08) bestätigt. Bereits an gesetzliche Krankenkassen gezahlte Beiträge zur Krankenversicherung der Rentner können zurückgefordert werden. Das gilt für alle privaten Kapital- und Rentenversicherungen beim Presse-Versorgungswerk.