Für nichtig erklärt

 Wir leben in aufgeklärten friedlichen Zeiten. Doch da, ein Rauschen im Medienwald: Die Regierung (gemeint ist die rot/schwarze der letzten Legislaturperiode) bekam eine „schallende Ohrfeige“. Keine Angst, es ist nur bildlich gemeint. Der Anlass jedoch ist ernst: Das Bundesverfassungsgericht hat über das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung geurteilt. So konnten wir es Anfang März live vor Ort in Karlsruhe und live im Fernsehen hören und sehen: „… verstößt das Gesetz (zur Vorratsdatenspeicherung) gegen das Grundgesetz und ist nichtig“, sagte der hohe Richter.Eindeutiger und vernichtender kann ein Urteil kaum ausfallen!

Dem Richterspruch zufolge verstößt die Vorratsdatenspeicherung in ihrer gegenwärtigen Ausgestaltung gegen das Fernmeldegeheimnis. Das Gesetz trage dem besonderen Gewicht einer solchen Speicherung „nicht ausreichend Rechnung“ und sei nicht verhältnismäßig; fehlende Datensicherheit und Verschlüsselung lüden zum Missbrauch ein und Betroffene würden über die Verwendung ihrer Daten nicht benachrichtigt. Auch sei Deutschland bei der Umsetzung des europäischen Rechts ohne Not über die Vorgaben hinausgegangen. Bisher gespeicherte Daten, so der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier, seien von den Providern ersatzlos zu löschen.
Nur 2,4% aller Verfassungsbeschwerden in Deutschland sind erfolgreich. In diesem Fall haben fast 35.000 Menschen gegen die Vorratsdatenspeicherung vor dem Bundesverfassungsgericht Beschwerde eingelegt. Das hat es noch niemals zuvor gegeben. Die Bürger wehrten sich dagegen, dass achtzig Millionen Menschen in Deutschland, 450 Millionen Menschen europaweit, permanent überwacht werden. Einer aktuellen infas-Umfrage zufolge wird die Vorratsdatenspeicherung von 69,3% der Bevölkerung abgelehnt – kein anderes „Sicherheitsgesetz“ stößt auf so starke Ablehnung. Die Mehrheit der Bevölkerung steht für eine Gesellschaft ohne flächendeckende Überwachung!
Aber wie geht es nun weiter? Sofort nach dem Urteilsspruch meldeten sich die Leute, die das verfassungswidrige Gesetz haben wollten, wieder zu Wort: „Schnell, schnell, wir brauchen ein neues Gesetz“. Ja klar: Schnell, schnell – sonst ist es für überhastete Aktionen zu spät! Kaum ist die unverhältnismäßige Vorratsspeicherung der Verbindungs- und Standortdaten der gesamten Bevölkerung vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt worden, droht sie aufgrund vehementer Forderungen aus den Reihen der CDU/CSU wieder eingeführt zu werden. Deshalb ruft der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung alle freiheitsliebenden Bürger jetzt zur Hilfe auf: Überzeugen Sie die Bundestagsabgeordneten, die Wiedereinführung einer Vorratsdatenspeicherung zu verhindern und sich für eine Abschaffung der EU-Pflicht zur anlasslosen Datensammlung einzusetzen!
Kontaktieren Sie die Bundestagsabgeordneten Ihres Bundeslandes dazu am besten per Telefon (Anrufe finden erfahrungsgemäß die meiste Beachtung). Eine Liste der Telefonnummern Ihrer Abgeordneten hat der Arbeitskreis gegen Vorratsdatenspeicherung auf seiner Website zusammen gestellt.
Auch Argumentationshilfen finden sich auf der Website: Zum Beispiel, dass die Tatsache, dass das Verfassungsgericht die Speicherung von Vorratsdaten in Ausnahmefällen für verfassungskonform hält, nicht für eine Wiedereinführung eines verbrecherischen Gesetzes spricht. Unsere Grundrechte müssen nicht immer so weit abgebaut werden, wie es die Verfassung eben noch zulässt. Die Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen die Europäische Menschenrechtskonvention und die EU-Grundrechtecharta. Diese Fragen behandelt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht.
Es stört das Aufklären von schweren Straftaten in keiner Weise, dass es nun keine Vorratsdaten gibt. Der Leiter des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht Prof. Hans-Jörg Albrecht in Freiburg erklärte gegenüber dem Spiegel, die Diskussion um Sicherheitslücken und angeblich nicht mehr aufklärbare Straftaten sei „überhaupt nicht nachvollziehbar“ und „durch keinerlei Hinweis aus Forschung und Praxis belegt“. Auch ohne Vorratsdatenspeicherung stehen genügend betrieblich gespeicherte Daten, auf richterliche Anordnung gespeicherte Daten und andere Beweismittel zur Verfügung, um dieselbe Aufklärungsquote zu erreichen. Staaten mit Vorratsdatenspeicherung klären nicht mehr Straftaten auf als Staaten ohne eine solche Datenerfassung.
Es gilt die EU-Richtlinie zu kippen. Und dazu ist viel europäische Basis- und Vernetzungsarbeit notwendig. Bundestag und Bundesregierung müssen sich auf EU-Ebene für die Abschaffung der schädlichen Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung einsetzen.
Der Fakt, dass Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, unsere Justizministerin, eine entschiedene Gegnerin der Vorratsdatenspeicherung ist, ist kein Garant, dass nicht doch früher oder später ein solches Gesetz kommt. Es gibt massiven Druck durch Bundesinnenminister, Bundeskanzlerin, Führungspersonen von Bundeskriminalamt und Polizeiverbänden. Bundesjustizministerin und FDP haben eine Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung bislang nicht eindeutig abgelehnt und sich auch nicht klar für die Abschaffung der EU-Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen. Dabei heißt es im Wahlprogramm der FDP wörtlich: „Die FDP fordert … die Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung …. Die anlass- und verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung hat die FDP von Anfang an abgelehnt.“ Die FDP muss jetzt Wort halten.
Und: Bürgerinnen und Bürger müssen auf die Straße. Zu Demos. Zu Mahnwachen. Zu Infoständen. All das bietet gute Gelegenheiten, mit anderen Menschen ins Gespräch zu kommen und ihnen Möglichkeiten der widerständigen Mitarbeit aufzuzeigen. Nebenbei macht das noch Spaß und man lernt Menschen kennen, mit denen man Aktionsbündnisse schließen und Ortsgruppen bilden kann. Nun muss Geld gesammelt und es müssen Aktionen in der ganzen EU angeschoben werden. Und wenn wir das gemeinsam, gut und pfiffig machen, ist auch bald die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung nichtig.

padeluun
Datenschutzaktivist padeluun vom Bielfelder Verein FoeBuD und vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, den auch die dju in ver.di unterstützt.


Rufen Sie an!

Kontaktieren Sie die Bundestagsabgeordneten Ihres Bundeslandes am besten per Telefon. Eine Liste der Telefonnummern Ihrer Abgeordneten und Argumentationshilfen finden Sie unter: www.vorratsdatenspeicherung.de

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