Weil er im Internet mit rechtsextremen Vokabular gegen Flüchtlinge hetzte, hat das Augsburger Amtsgericht am 7. Februar 2017 einen 62-jährigen Angeklagten zu einer Geldstrafe von 1800 Euro verurteilt. Der hatte sich über einen Zeitungsbeitrag der „Augsburger Allgemeinen“ auf deren Online-Portal geäußert.
In dem Artikel war es um einen Streit unter Geflüchteten in einem Asylbewerberheim gegangen. Solche Asylbewerber gehörten „in die Gaskammer“ kommentierte der Mann aus dem Landkreis Augsburg. Sein Beitrag war für etwa 90 Minuten im Online-Auftritt der „Augsburger Allgemeinen“ zu sehen, bevor die Redaktion den Hass-Kommentar bemerkte und löschte. Nun verurteilte das Augsburger Amtsgericht den Kommentar-Schreiber, einen als sozial engagiert geltenden Diplom-Betriebswirt, wegen Volksverhetzung.
Zur Anklage kam es, weil ein Leser Anzeige erstattete, der den Kommentar kurz nach Erscheinen gesehen hatte. Ermittler forderten daraufhin bei der Redaktion die Daten des Kommentar-Schreibers an, dessen Wohnung durchsucht wurde. Hinweise auf eine rechtsextreme Gesinnung seien dabei nicht gefunden worden, erklärte ein Polizeibeamter in der Verhandlung, der Mann habe die Tat sofort eingeräumt. Der Angeklagte gab vor Gericht an, der Kommentar sei ein Ausrutscher gewesen. Er habe wohl einen Blackout gehabt und wenig später selbst versucht, den Eintrag zu löschen, doch sei der Zugang gesperrt gewesen. Das Ansinnen des Verteidigers, das Verfahren gegen seinen nicht vorbestraften Mandanten einzustellen, wies die Staatsanwaltschaft energisch zurück, auch die Richterin sah das als falsches Zeichen. Das Urteil von 90 Tagessätzen zu 20 Euro wurde sofort rechtskräftig.
Über den Umgang mit Hasskommentaren im Netz wird seit Monaten debattiert. Die Bundesregierung will auch Netzwerke wie Facebook dazu verpflichten, innerhalb von 24 Stunden auf Beschwerden zu reagieren. Einen entsprechenden Gesetzentwurf samt Bußgeldkatalog hat Bundesjustizminister Heiko Maas angekündigt.