Der Bundesrechnungshof in Bonn muss Journalisten Zugang zu abgeschlossenen Prüfmitteilungen gewähren, entschied das Verwaltungsgericht Köln. Dabei ging es um einen Vorwurf gegenüber den Bundestagsfraktionen, Steuergelder für Werbemaßnahmen unzulässig verwendet zu haben. Die besondere Eilbedürftigkeit seiner Anfrage habe der Journalist mit Blick auf die Bundestagswahlen am 24. September 2017 hinreichend glaubhaft gemacht, begründeten die Richter den Beschluss.
Auf Einsicht in noch nicht abgeschlossene Verfahren habe der Journalist jedoch keinen Anspruch, erklärte das Gericht und lehnte den entsprechenden Antrag ab. Den Wortlaut der abschließenden Prüfmitteilung über die öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP in den Jahren 1999 bis 2006 dürfe der Journalist dagegen einsehen. Ursächlich für die Recherche ist offenbar ein Bericht des „Spiegel“ vom April 2015. Das Nachrichtenmagazin hatte berichtet, dass die Prüfer in diesem Zeitraum in 67 Fällen Ausgaben der Bundestagsfraktionen beanstandet hatten und ihnen unerlaubte Wahlkampffinanzierung vorwarf. „Spiegel“ berief sich dabei auf einen geheimen Bericht des Rechnungshofes.
Der Beschluss des Verwaltungsgerichts(Az.: 6 L 2426/16) ist noch nicht rechtskräftig. Allen Beteiligten steht das Rechtsmittel der Beschwerde zu, über die das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheidet.