Journalist darf Dokumente einsehen

Justitia Foto: Hermann Haubrich

Der Bundesrechnungshof in Bonn muss Journalisten Zugang zu abgeschlossenen Prüfmitteilungen gewähren, entschied das Verwaltungsgericht Köln. Dabei ging es um einen Vorwurf gegenüber den Bundestagsfraktionen, Steuergelder für Werbemaßnahmen unzulässig verwendet zu haben. Die besondere Eilbedürftigkeit seiner Anfrage habe der Journalist mit Blick auf die Bundestagswahlen am 24. September 2017 hinreichend glaubhaft gemacht, begründeten die Richter den Beschluss.

Auf Einsicht in noch nicht abgeschlossene Verfahren habe der Journalist jedoch keinen Anspruch, erklärte das Gericht und lehnte den entsprechenden Antrag ab. Den Wortlaut der abschließenden Prüfmitteilung über die öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP in den Jahren 1999 bis 2006 dürfe der Journalist dagegen einsehen. Ursächlich für die Recherche ist offenbar ein Bericht des „Spiegel“ vom April 2015. Das Nachrichtenmagazin hatte berichtet, dass die Prüfer in diesem Zeitraum in 67 Fällen Ausgaben der Bundestagsfraktionen beanstandet hatten und ihnen unerlaubte Wahlkampffinanzierung vorwarf. „Spiegel“ berief sich dabei auf einen geheimen Bericht des Rechnungshofes.

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts(Az.: 6 L 2426/16) ist noch nicht rechtskräftig. Allen Beteiligten steht das Rechtsmittel der Beschwerde zu, über die das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheidet.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Nur echte Presseausweise anerkennen

Ein Presseausweis vereinfacht den Nachweis journalistischer Tätigkeit. Er ist aber keine Voraussetzung, um eine Person als Journalist*in anzusehen. Sie kann ihre Tätigkeit auch auf andere Weise belegen, beispielsweise mit einer Bestätigung der Redaktion oder der Vorlage von Publikationen, an denen sie mitgearbeitet hat. Dennoch kommt dem bundeseinheitlichen Presseausweis eine besondere Bedeutung zu.
mehr »

Neue Anlaufstelle: Erste Hilfe bei SLAPPs

Was tun, wenn man geslappt wird? Ab dem 16. Mai gibt es eine Anlaufstelle für SLAPP -Betroffene. SLAPPs sind unbegründete Einschüchterungsklagen oder missbräuchliche Gerichtsverfahren. Gegen die hat die EU eine Anti-SLAPP-Richtlinie verabschiedet. Binnen zwei Jahren müssen die Mitgliedsstaaten nun die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Hinter der von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien geförderten Anlaufstelle steht ein breites Bündnis; Ansprechpartner ist Philipp Wissing.
mehr »

Einschüchterungsversuche der Hohenzollern

Eine Studie der Universität Leipzig hat am Beispiel der deutschen Adelsfamilie Hohenzollern untersucht, wie kritische Berichterstattung und Forschung durch gezielte Anwaltsstrategien beeinflusst oder behindert werden sollen. Die Kommunikationswissenschaftler*innen haben dabei die Wirkung von SLAPPs (Strategic Lawsuits Against Public Participation) aus Sicht der Betroffenen nachvollzogen. Verunsicherung und Einschränkung der Arbeitsfähigkeit sind direkte Folgen bei ihnen.
mehr »

Meilenstein im Kampf gegen SLAPPs

Die Coalition Against SLAPPs in Europe (CASE) hat die Empfehlung des Europarats zur Bekämpfung von SLAPPs begrüßt. In einer Erklärung vom 5. April nennt sie die Empfehlung einen wichtigen Schritt zum Schutz der Pressefreiheit. Obwohl es immer noch Raum für Verbesserungen gebe, werde Journalist*innen ein sichereres Umfeld, frei von Angst und Einschüchterung garantiert. Der Europarat hatte der Empfehlung am 19. März zugestimmt, das Europaparlament bereits Ende Februar.
mehr »