Klage erfolgreich: Imago muss zahlen

Screenshot der imago-Datenbank mit dem BAADER-Foto von Rabah Madjer aus dem Jahre 1987

Ein 14-monatiger Rechtsstreit zwischen dem Münchner Sportfotografen Lorenz Baader und der imago sportfotodienst GmbH Berlin endete im Januar 2017 vor dem Landgericht München I mit einem Vergleich. Eine interessante Entscheidung, die M erst jetzt bekannt wurde. Danach muss der Fotodienst 30 000 Euro Schadenersatz zahlen.

Ausgangspunkt der Schadenersatzklage war ein BAADER-Foto aus dem Jahr 1987, das den Fussballer Rabah Madjer des FC Porto bei seinem Hackentricktor im Europapokalfinale gegen den FC Bayern München zeigt. Dieses Foto entdeckte Lorenz Baader im April 2015 in mehreren deutschen Tageszeitungen und auf Webseiten im In- und Ausland mit dem Copyright-Vermerk „imago/kicker“. Weil Lorenz Baader dieses Motiv als Vorschaufoto zum damals bevorstehenden Champions League-Spiel FC Bayern München gegen den FC Porto einige Tage zuvor an seine Tageszeitungskunden verschickt hatte, glaubte er zuerst an eine versehentlich falsche Copyrightnennung. Nach einigen Nachforschungen stellte sich allerdings heraus, dass dieses Foto den Zeitungen/Zeitschriften unberechtigt von der imago sportfotodienst GmbH zur Nutzung überlassen worden war. Eine Recherche ergab, dass sich über 500 weitere BAADER-Fotos und weitere tausende Fotos mit dem Copyright-Vermerk „imago/kicker“ im imago-Bildarchiv befanden. In Reaktion auf das erste Beanstandungsschreiben des Klägers wurden sämtliche „imago/kicker“-Fotos aus dem Bildarchiv entfernt und auch der Link „kicker“ verschwand aus der imago-Datenbank.

Vor mehreren Jahren löste das Fachblatt „kicker“ der Olympia-Verlag GmbH nach eigenen Angaben sein Archiv mit Papierfotos auf und beauftragte die imago sportfotodienst GmbH mit der Digitalisierung und Archivierung. Außerdem räumte die Olympia-Verlag Gmbh der imago sportfotodienst Gmbh das Recht ein, die gelieferten Bilder in ihre Datenbank zur weltweiten Auswertung aufzunehmen. Leider wurde dabei übersehen, dass unter den zur Archivierung übergegeben Fotos auch alte Schwarz-Weiss-Fotos von Lorenz Baader waren, an denen die Olympia-Verlag GmbH der imago sportfotodienst GmbH keine Nutzungsrechte einräumen durfte.

Nachdem sich die Olympia-Verlag GmbH und die imago sportfotodienst GmbH außergerichtlich bereits gegenüber Lorenz Baader strafbewehrt zur Unterlassung der Rechtsverletzungen verpflichtet hatten, reichte der Rechtsanwalt von Lorenz Baader im Sommer 2016 eine Schadenersatzklage beim Landgericht München I ein, über die im Januar 2017 streitig verhandelt wurde. (Az.: 37 O 12738/16) Dabei hatte Lorenz Baader von Anfang an vor, seine Schadenersatzansprüche an eine gemeinnützige Einrichtung zu spenden.

In der Verhandlung schlossen die Parteien sodann auf Vorschlag des Gerichts einen Vergleich, wonach sich die imago sportfotodienst GmbH Berlin verpflichtet hat, nach Weisung von Lorenz Baader 30.0000 Euro an eine gemeinnützige Organisation zu spenden und die gesamten Kosten des Rechtsstreits zu übernehmen.

Lorenz Baader selbst verzichtete auf jegliche Zahlungen an sich. Zwischenzeitlich zahlte die imago sportfotodienst GmbH Berlin € 28.000 an die Stiftung Ambulantes Kinderhospiz München, sowie 2.000 Euro an den Wings for handicapped e.V. Diese haben sich über den unerwarteten Geldeingang sehr gefreut und dankbar gezeigt.

 

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Demokratie auf der Anklagebank

Der aktuelle Bericht der Coalition Against SLAPPs in Europe (CASE) und der Daphne Caruana Galizia Foundation  zeigt, dass die Zahl missbräuchlicher Klagen in ganz Europa weiter steigt. Trotz des neuen EU-Gesetzes gegen SLAPP-Klagen, das im Mai 2024 in Kraft getreten ist und das die Länder bis Mai 2026 in nationales Recht umsetzen müssen, nehmen SLAPPs weiter zu.
mehr »

Paragraph gefährdet Pressefreiheit

Die Staatsanwaltschaft Berlin hatte gegen den Journalisten und Chefredakteur von FragDenStaat, Arne Semsrott Anklage erhoben. Sie wirft ihm vor, drei Dokumente aus einem laufenden Ermittlungsverfahren im Netz veröffentlicht zu haben. Damit soll Semsrott gegen den §353d Nr. 3 Strafgesetzbuch verstoßen haben. Der Bundesgerichtshof wies die Revision von Semsrott nun zurück und bestätigt dessen Verurteilung durch das Landgericht Berlin.
mehr »

Meta ignoriert Transparenzvorgaben

Leicht wahrnehmbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar: So müssen etwa Social-Media-Plattformen offenlegen, nach welchen Kriterien sie Inhalte auswählen, anzeigen und sortieren. Auch der Einsatz von Algorithmen muss verständlich erklärt werden. Das schreibt der Medienstaatsvertrag vor. Weil Facebook sich nicht daran hielt, griff die Medienaufsicht ein. Doch gegen die Beanstandung klagt der Meta-Konzern. Vor Gericht geht es um grundsätzliche Rechtsfragen.
mehr »

Pressefeindliche Angriffe in Leipzig

Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen beobachtete am Samstag in Leipzig Connewitz eine Demonstration. Neben zahlreichen Behinderungen der Berichterstattung kam es auch zu einem körperlichen Angriff auf ein Kamerateam des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR). Die dju äußert große Besorgnis über die Lage der Pressefreiheit und fordert ein konsequenteres Eingreifen der Polizei auf Grundlage des sächsischen Versammlungsgesetzes.
mehr »