Die endgültige Fassung des neuen Ausbildungstarifvertrags für Volontärinnen und Volontäre in Tageszeitungsverlagen liegt nun vor. Er umfasst auch Ausbildungsinhalte im Bereich Online und Audiovisuell. Sein Geltungsbereich wurde auf Redaktionsgesellschaften erweitert. Eine Verlängerung für externe Ausbildungs-Stationen bis zu drei Monate ist möglich. Ein Musterausbildungsplan unterstützt die Redaktionen bei der Planung und Umsetzung einer modernen Ausbildung.
Nach etlichen Verhandlungsrunden zwischen dem Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) sowie der dju in ver.di und dem DJV gab es Ende 2016 eine Einigung über die Novellierung des 26 Jahre alten Volo-Tarifvertrags. Dass der alte Vertrag einer Überarbeitung bedarf, darin waren sich die Verhandlungspartner einig, schließlich gab es seit 1990 bedeutende technologische Veränderungen in der Medienbranche: Die Zeitungshäuser haben seither Internet-Auftritte entwickelt, Artikelinhalte werden mit Grafiken, Videos oder Audiobeitragen multimedial aufbereitet, Social Media und Apps sind nicht mehr wegzudenken.
Umstritten war die künftige Dauer des Volontariats: Während die Journalistengewerkschaften darauf beharrten, das eine moderne Ausbildung in den bisher geltenden zwei Jahren für das Volontariat möglich sei, wollten die Verleger eine Verlängerung um bis zu neun Monate erreichen. Der Kompromiss sieht nun eine Verlängerung um bis zu drei Monate vor, aber nur für zusätzliche Ausbildungsinhalte, die außerhalb der Ausbildungs-Redaktion angeboten werden. Gedacht ist dabei etwa an Stationen in in- oder ausländischen Korrespondentenbüros, in Nachrichtenagenturen, Pressestellen oder Startups.
Interview mit ver.di-Tarifsekretär Matthias von Fintel in M Online
Volontärstarifverträge Zeitschriften und Tageszeitungen: