Guter Tarifabschluss für Feste und Freie

ver.di und der DJV haben sich am 24. Oktober 2017 mit Deutschlandradio auf einen neuen Tarifvertrag verständigt. Die getroffenen Vereinbarungen sind nach Überzeugung der Gewerkschaften ein sehr guter Kompromiss, der Festen und Freien deutlich mehr Geld sowie außerdem vertretbare strukturelle Veränderungen bringe.

Der neue Tarifvertrag gilt für Feste und Freie, für Azubis und Praktikant_innen, für Volontär_innen und Trainees sowie für Versorgungsempfänger_innen. Er hat eine Laufzeit von 24 Monaten und gilt vom 1. April 2017 bis 31. März 2019.

Für die Festangestellten steigen die Gehälter rückwirkend von Vertragsbeginn um 0,4 Prozent. Dies geht auf den „Änderungs- und Vergütungstarifvertrag“ von 2015 zurück und hat damit zu tun, dass inzwischen die „ARD-Altersversorgung“ vereinbart wurde. Auf diese 0,4 Prozent „aufsetzend“ steigen die Gehälter ebenfalls rückwirkend zum 1. April um 2,2 Prozent. Dies wird je nach Vergütungsgruppe in Form einer pauschalierten Einmalzahlung zwischen 890 und 1140 Euro abgegolten. Azubis erhalten 180 und Praktikanten 70 Euro.

Ausgezahlt wird dieses Geld allerdings erst im April 2018. Das hat technische Gründe, die mit der Umstellung der Gehaltszahlung von Deutschlandradio zusammenhängen, die nicht mehr über das ZDF, sondern über den WDR läuft.

Für den Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis 31. März 2019 werden die Gehälter um weitere 2,35 Prozent erhöht. Damit steigen sie während der Gesamtlaufzeit mit Zinseffekt um fast fünf Prozent. Weitere Vereinbarungen für Festangestellte ergaben sich im Zusammenhang mit der vereinbarten ARD-Altersversorgung.

Die Honorare für freie Mitarbeiter werden zum 1. Januar 2018 auch um 2,2 und 2,35 Prozent, mindestens jedoch um einen Euro, angehoben. Das gilt auch für Sonder- und Bestandshonorare. Für freie Mitarbeiter, die 2017 einen Urlaubsanspruch geltend gemacht haben, gibt es eine Einmalzahlung in Höhe von 1.290 Euro. In dieser Pauschale ist analog der Gehaltszahlungen ein Ausgleich für die Leermonate seit April 2017 und die Vorziehung der zweiten Steigerung zum 1. April 2018 verrechnet. Diese Tarifregelungen laufen ebenfalls bis zum 31. März 2019.

Für die Versorgungsempfänger ergibt sich nach den Regeln zur Anpassung der Renten aus dem ARD-Tarifvertrag eine Erhöhung um 3,02 Prozent zum 1. Januar 2018. Für die neun Leermonate werden 202 Euro nachgezahlt. Hier konnte zusätzlich ein Nachteil für Kolleginnen und Kollegen ausgeglichen werden, die Mitte 2017 aus dem Deutschlandradio ausgeschieden sind. Sie erhalten jetzt 404 Euro.

Auf Wunsch der Geschäftsleitung wurden in dieser Tarifrunde auch eine Reihe sogenannter Strukturthemen“ verhandelt. Dabei ging es ausdrücklich nicht um Sparmaßnahmen. Alle mit den Veränderungen einhergehenden Einsparungen werden an die Belegschaft weitergegeben, beim Familienzuschlag wie beim Urlaubsgeld. Die Umstellungen betreffen eine Vielzahl von Punkten, unter anderem die Auszahlungsmodalitäten bei Gehalts- und Versorgungszahlungen, Familienzuschläge und Urlaubsansprüche sowie Regelungen zu Mehrarbeitsvergütung oder sachgrundlosen Befristungen. Detailliert erläutert werden diese und alle weiteren Veränderungen im gewerkschaftlichen Tarifinfo.

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