Tarifabschlüsse für Angestellte in Zeitungsverlagen

Für die Angestellten in den Zeitungsverlagen in Baden-Württemberg und in Nordrhein-Westfalen konnten Tarifabschlüsse erreicht werden, die im Wesentlichen der Einigung in der Druckindustrie vom 14. April dieses Jahres entsprechen.


Danach gibt es in Baden-Württemberg ab 1. Mai 2014 eine Gehaltserhöhung von 3 Prozent und ab dem 1. April 2015 nochmals 1 Prozent. Gleiches gilt für die Ausbildungsvergütungen. Die Laufzeit beträgt 27 Monate (bis 31. März 2016).
In Nordrhein-Westfalen werden die Gehälter und Ausbildungsvergütungen ab dem 1. November 2014 und ab dem 1. November 2015 um jeweils 2 Prozent erhöht. Leider werden für die Angestellten in NRW das Urlaubsgeld und die Jahresleistung von bisher 175 künftig auf 150 Prozent eines Monatsgehalts abgesenkt. Der Manteltarifvertrag kann erstmals zum 31. Dezember 2016 gekündigt werden.

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