12.950 Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) stellten Bürgerinnen und Bürger 2017 an Bundesministerien und -behörden. Das waren 42 Prozent mehr als im Jahr davor und so viele Anfragen wie noch nie – ein neuer Rekord. Dabei waren 8.855 Auskunftsbegehren 2016 laut Statistik der Informationsfreiheit – sie wird jährlich vom Bundesinnenministerium veröffentlicht – schon ein hoher Wert verglichen mit dem vorigen Jahrzehnt.
Nach Inkrafttreten des Gesetzes im Jahr 2006 mit 2.278 IFG-Anfragen sank die Zahl um fast 45 Prozent um sich dann jahrelang bei etwa 1.600 einzupendeln, von einigen Ausnahmejahren abgesehen. 12.198 Anfragen wurden im Jahr 2017 erledigt – auch ein Rekord, aber nur unwesentlich mehr als 2016 (10.958). Dabei ist zu berücksichtigen, dass hier auch Anfragen aus dem jeweiligen Vorjahr einfließen. Voller Informationszugang wurde gewährt in 5.638 Fällen (46 Prozent), abgelehnt in 710 Fällen (knapp 6 Prozent). In 1.032 Fällen wurden Gebühren für den Informationszugang erhoben.
Rückläufig ist die Zahl der Widersprüche gegen IFG-Bescheide (990 gegenüber 1.077), aber besonders stark bei deren Erledigung im Jahr (152 zu 1.511). 60 neue Klagen gegen Ablehnungsbescheide wurden erhoben, deutlich weniger als 2016 (419). Hauptgrund ist, dass eine Anwaltskanzlei in den Vorjahren massenhafte Verfahren gegen die Finanzaufsichtsbehörde BaFin angestrengt hatte.
Mit tausenden Anfragen lag das Schwergewicht beim BaFin (3.591), gefolgt – fast schon traditionell – von der Bundesagentur für Arbeit (1.188). Senkrechtstarter war 2017 das Verkehrsministerium. Hier gingen in einem Geschäftsbereich 1.147 IFG-Anfragen ein, wohl überwiegend wegen der Diesel-Affäre beim Kraftfahrtbundesamt. Beim Bundestag wurden von 1.982 Anfragen gestellt, dabei 1.680 von sieben Personen zu Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes. Die Verfahren wurden eingestellt, weil die Betreffenden nicht erreichbar waren.
Zu den 4.664 Anfragen in der Kategorie „sonstige Erledigung“ gehören auch 1.636 im Zuge der Kampagne „Gläserne Gesetze“ von FragDenStaat und abgeordnetenwatch.de, da sich wegen des „Ansturms“ die Bundesministerien im Juli 2017 darauf verständigten, Gesetzentwürfe und Stellungnahmen von Interessenvertretern („Lobbying“) auf ihren Webseiten zu veröffentlichen. Die Stellungnahmen finden sich nun auch auf der Website stellungnah.me, darunter 31 von ver.di.