Mehr Nachtzuschlag für Zeitungszustellerin

Weil sie den Weser-Kurier für den abgesenkten Zeitungszusteller-Mindestlohn und 25 Prozent Nachtzuschlag austragen musste, verklagte eine Bremer Zustellerin im August 2015 ihre tariflose Zeitungslogistik-Firma. Die Sache zog sich durch alle Instanzen. Am 25. April 2018 urteilte das Bundesarbeitsgericht (AZ: 5 AZR 25/17). Danach war zwar die Zahlung eines verringerten Mindestlohns für Zusteller als „Übergangsregelung“ zulässig und verstieß nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz. Beim Zuschlag erhielt die Klägerin jedoch Recht: Für die regelmäßige Nachtarbeit – die Zeitungen sollten vor 6.00 Uhr in den Briefkästen liegen – nur einen Zuschlag von 25 Prozent auf das Entgelt zu zahlen, sei nicht angemessen, befanden die Erfurter Richter. Sie billigten der Zustellerin die geforderten 30 Prozent zu.

Nach dem Klageerfolg erklärt ver.di-Gewerkschafssekretärin Rachel Marquardt: „Auch andere Austräger in Dauernachtarbeit haben Anspruch auf den höheren Zuschlag. Wir empfehlen unseren Kolleginnen und Kollegen in der Zustellung, jetzt die 30 Prozent zu fordern.“ Das gelte unabhängig davon, was im Arbeitsvertrag steht. Lediglich Ausschlussfristen seien möglicherweise zu beachten. In Sachen Gleichheitsgrundsatz und abgesenkter Mindestlohn erwägt die Zustellerin jetzt den Gang zum Bundesverfassungsgericht.

(Mehr: „Arbeitsrecht im Betrieb“, Ausg. 7–8/2018)

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Fairnesspreis für „Im Osten was Neues“

Der Deutsche Fairnesspreis wird jährlich im Rahmen der feierlichen Verleihung des DEUTSCHEN SCHAUSPIELPREISES als Gemeinschaftspreis des BFFS und der ver.di FilmUnion vergeben und prämiert. Das diesjährige Thema des Fairnesspreises lautete „Zusammenleben der Kulturen“. Der Preis wurde am 11. September in Berlin verliehen.
mehr »

Dazwischen: Der Podcast für Sachsen-Anhalt

Die Macher*innen des Leipziger Podcast-Radiosenders detektor.fm starteten im März mit DAZWISCHEN ein regionales Nachrichten- und Informationsformat für Sachsen-Anhalt. Es will im Vorfeld der Wahlen „differenziert, nicht nur schablonenhaft, sondern auch in Grautönen über dieses Bundesland berichten“. Wir sprachen mit mit Christian Bollert, Geschäftsführender Gesellschafter von detektor.fm.
mehr »

Schlechte Zeiten für Lokaljournalismus

Zum 30. September endet die Tätigkeit der Rheinischen Redaktionsgemeinschaft (RRG). Die DuMont-Mediengruppe setzt künftig voll auf KI. 57 tarifgebundene Vollzeitstellen entfallen deshalb. Die betroffenen Beschäftigten können sich auf neu zugeschnittene Stellen bewerben. ver.di fordert eine Übernahmegarantie.
mehr »

Kahlschlag bei DuMont in Köln

Die dju in ver.di kritisiert den Kahlschlag der Regionalredaktionen von Kölner Stadt-Anzeiger und Kölnischer Rundschau. Zum 30. September endet die Tätigkeit der Rheinischen Redaktionsgemeinschaft (RRG). 57 tarifgebundene Vollzeitstellen entfallen. Die betroffenen Beschäftigten müssen sich jedoch auf neu zugeschnittene Stellen bewerben. Eine Übernahmegarantie gibt es nicht.
mehr »