Fast zwei Jahre nach Inkrafttreten des neuen Urheberrechtsgesetzes haben die VG Wort, die VG Bild-Kunst und die übrigen in der Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) zusammengeschlossenen Verwertungsgesellschaften eine Einigung über die Urheberrechtsvergütung für private Vervielfältigungen mit PCs erzielt. Mit dem neu gegründeten „Bundesverband Computerhersteller e.V.“ (BCH) wurde eine Vereinbarung über die Zeit vom 1. Januar 2008 bis 31. Dezember 2010 und ein Vergleich über die Vergütung für die Jahre 2002 bis 2007 geschlossen. Die Vereinbarung für die Jahre 2008 bis 2010 umfasst neben der Vergütung für audiovisuelle Medien auch die Reprographievergütung für PCs. Der Vergleich für den Zeitraum 2002 bis 2007 hingegen beschränkt sich auf eine Regelung für den audiovisuellen Bereich wie sie bis Ende 2007 galt. Zur Reprographievergütung für PCs nach dieser alten Regelung, die in einem Urteil des Bundesgerichtshofs verneint worden war, ist weiterhin eine Verfassungsbeschwerde der VG Wort anhängig.
Diese Einigung ist ein Durchbruch bei der Regelung der Vergütungen nach neuem Recht. Die VG Wort setze nun alles daran, auch für andere vergütungspflichtige Geräte entsprechende Einigungen zu erzielen, heißt es in ihrem Newsletter. Mit den Zahlungen der Industrie wird 2010 gerechnet, mit ersten Ausschüttungen in 2011 für 2010.