Meinungs- und Pressefreiheit gelten in Deutschland viel, doch nimmt ein Phänomen zu: Spezialisierte Anwält*innen werden in Anschlag gebracht, bereits vorab gegen unliebsame Berichterstattung vorzugehen. Eine von der Otto-Brenner-Stiftung und der Gesellschaft für Freiheitsrechte unterstützte Studie „Wenn Sie das schreiben, verklage ich Sie!“ untersucht derart präventive juristische Strategien erstmals systematisch. Vor schleichender Aushöhlung der Pressefreiheit wird gewarnt.
„In den vergangen zwei Jahrzehnten hat sich die Situation extrem verändert. Anfänglich gab es zwei, drei, vielleicht vier Presserechtsanwälte in Deutschland – heute ist es eine ganze Industrie. Es gibt fast keine Geschichte mehr, in der Sie nicht irgendeine juristische Auseinandersetzung haben“, erklärt etwa Oliver Schröm, Chefredakteur von Correctiv, auf die Frage der Studien-Autoren. Tobias Gostromzyk, Professor für Medienrecht an der TU Dortmund, und Daniel Moßbrucker, Doktorand und freier Journalist, sprachen für ihre empirische Untersuchung mit mehr als 40 Journalist*innen, befragten 20 Presserechtler*innen und Justiziare von mehr als 20 Medienunternehmen sowie zahlreiche Fachanwält*innen für Urheber- und Medienrecht.
„Vor der Veröffentlichung kann man oft wenig machen mit juristischen Mitteln, wenn der Journalist bei seinen Rechercheanfragen sorgfältig vorgeht“, bekannte etwa der Hamburger Medienanwalt Sven Krüger. Doch versuche er mit seinen Mandanten, umgehend „Entlastendes heraus(zu)arbeiten und mit(zu)teilen“. Das eröffne Möglichkeiten, auch im Nachgang juristisch tätig zu werden. Hans-Martin Tillack vom Investigativressort des Stern berichtet, es käme speziell dann, wenn Firmen, Personen oder Behörden mit Rechercheergebnissen konfrontiert würden, häufig vor, „dass uns spezialisierte Anwaltskanzleien warnen, bestimmte Dinge zu veröffentlichen“. Interessant sei „allerdings, dass so gut wie nie Klagen folgen“.
Professionelle Sorgfalt und etablierte Routine
Die jetzt in Berlin vorgestellte Studie arbeitet heraus, in welchem Maße von Juristen sowohl repressive als auch präventive Maßnahmen eingesetzt würden. Letztere umfassten konfrontatives Vorgehen durch presserechtliche Informations- oder Warnschreiben sowie „kommunikativ-kooperative“ Beratungsansätze. Solche Aktivitäten sehen die Autoren der Studie auch darin begründet, dass die spezialisierten Kanzleien – gezählt wurden 600 Anwält*innen, die im Presserecht beraten – angesichts begrenzten klassischen Geschäfts geradezu aufgefordert seien, sich neue Märkte zu erschließen. „Neuerdings“, so eine weitere Erkenntnis, werde auch „mit deutlichem Abstand nach einer Veröffentlichung“ noch versucht, „Berichterstattung ‚aus dem Netz‘ nehmen zu lassen“.
Doch hätten viele Redaktionen mittlerweile etablierte Routinen im Umgang mit möglicher anwaltlicher Beeinflussung gefunden. Anwaltliche Drohschreiben führten „bei den meisten Journalistinnen und Journalisten nicht zur Einschüchterung oder gar Selbstzensur“, sagte Tobias Gostomzyk bei der Vorstellung der Studie. Im Gegenteil: Wenn bezweckt werde, eine legitime Berichterstattung zu verhindern, wirkten juristische Drohungen „gemeinhin sogar motivierend“ auf die Journalist*innen und erhöhten ihre Sorgfalt. Thematisiert wird in der Studie aber auch, dass sich investigative Recherche – besonders für freie Journalist*innen – oft nicht mehr lohnt, weil sie zu schlecht bezahlt werde.
Kleinbeigeben hätte fatale Folgen
Auch Verlage seien aus ökonomischen Überlegungen heraus nicht mehr „so streitlustig wie früher“; die Bereitschaft, Unterlassungserklärungen zu unterschreiben, sei eher gestiegen. „Wenn Verlage klein beigeben, anstatt presserechtliche Streitigkeiten vor Gericht auszufechten, ist das in zweierlei Hinsicht fatal. Vorschnelle Unterlassungserklärungen gefährden nicht nur eine kontinuierliche kritische Berichterstattung, sondern führen auf lange Sicht auch zu einer Verschiebung des Presserechts zulasten der Pressefreiheit“, fasste Sarah Lincoln von der Gesellschaft für Freiheitsrechte aus Sicht der Förderer zusammen. Für bessere Arbeitsbedingungen setzte sich Jupp Legrand ein: „Redaktionen und freie Journalist*innen müssen auch in Zukunft ohne Sorge vor rechtlichen Risiken recherchieren und ihren Job machen können“, forderte der Geschäftsführer der Otto-Brenner Stiftung.
Die Studie gibt Handlungsempfehlungen, wie Journalisten, Redaktionen und Verlagshäuser mit derartigem juristischem Druck wirksam umgehen können. Autor Daniel Moßbrucker sprach sich dafür aus, dass „Medien sich selbst verpflichten sollten, Verfahren von grundsätzlicher Bedeutung höchstrichterlich gerichtlich klären zu lassen – und sich so gemeinsam für die Meinungs- und Pressefreiheit einsetzen“. Vorgeschlagen werden auch die Unterstützung freischaffend tätiger Journalist*innen sowie journalistische Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, um neuen anwaltlichen Strategien besser begegnen zu können.